Kommt es zu einem Betreiberwechsel, müssen Sie diesen innerhalb von vier Wochen bei allen melderelevanten Stellen anzeigen. Darunter auch das Marktstammdatenregister. Dieses bietet auf seiner Webseite ein Handbuch für den Betreiberwechsel an. Steht der Betreiberwechsel für eine Anlage im Mittel- und Hochspannungsbereich an, müssen Sie zusätzlich auch eine Meldung zum Ansprechpartner für Ihre Übergabestation bei uns abgeben.
Wie sich der Verkauf einer EEG-Anlage auf den Förder- bzw. Vergütungsanspruch auswirkt, hat die Clearingstelle EEG KWKG zusammengefasst. Wie sie beim Betreiberwechsel bei uns vorgehen müssen, erklären wir Ihnen hier.
Alles auf einen Blick:
Füllen Sie unser Formular „Betreiberwechsel Erzeugungsanlagen“ mit Ihren Daten sowie den Daten des*der neuen Betreiber*in aus und dokumentieren Sie den aktuellen Zählerstand mit der dazugehörigen Zählernummer. Sowohl Sie als auch der*die neue Betreiber*in müssen das Dokument unterschreiben. Senden Sie dieses per E-Mail an einspeiser@pfalzwerke-netz.de. Im Falle eines Bertreiberwechsels im Rahmen eines Erbfalls bitten wir Sie zusätzlich um Vorlage einer Kopie des Erbscheins oder eines anderen Nachweises (z.B. Kopie eines Erbvertrags). Steht der Betreiberwechsel für eine Anlage im Mittel- und Hochspannungsbereich an, müssen Sie zusätzlich auch eine Meldung zum*zur Ansprechpartner*in für Ihre Übergabestation bei uns abgeben.
Um die Einspeisevergütung künftig dem*der neuen Betreiber*in gutschreiben zu können, benötigen wir:
- den vollständigen Namen des*der Betreiber*in, laut Anmeldung beim Finanzamt
- die Bankverbindungsdaten
- die Umsatzsteuernummer
Nutzen Sie bitte das Formular „Betreiberwechsel / Meldung Bankverbindung und Umsatzsteuernummer“. Bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung bitten wir Sie darüber hinaus um eine Bestätigung Ihres Finanzamts. Ihre Unterlagen senden Sie per E-Mail an einspeiser@pfalzwerke-netz.de.
Haben Sie die Einspeisevergütung derzeit an eine Bank zur Finanzierung der Anlage abgetreten, benötigen wir bei der Übertragung auf eine*n andere*n Anlagenbetreiber*in zwingend die schriftliche Zustimmung der Bank bzw. die Freigabe der Abtretungserklärung.
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