Wechsel zur Kleinunternehmerregelung Wechsel zur Kleinunternehmerregelung

Sie möchten die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UstG in Anspruch nehmen? Hier finden Sie den Antrag für den Wechsel zur Kleinunternehmerregelung (Vereinfachungsregelung).

Antrag auf Anwendung der Kleinunternehmerregelung (kein Ausweis der Umsatzsteuer)

Hinweis: Bitte füllen Sie diesen Antrag für jedes Ihrer Vertragskonten aus.
Bitte beachten Sie auch, dass die Anwendung der Kleinunternehmerregelung vorher mit dem zuständigen Finanzamt abgestimmt werden muss.

z.B. 300XXXXX (8-stellig und beginnt mit 300 oder 310)
Nur kalenderjährlich möglich.
Für eventuelle Rückfragen geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an.


Anlagenanschrift

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