Netzengpassmanagement
Das neue Netzengpassmanagement bedeutet eine Fülle neuer Verantwortlichkeiten, die mit der Umsetzung komplexer Prozesse einhergehen. Als Anschlussnetzbetreiber möchten wir Sie auf dieser Seite über den anstehenden Redispatch-2.0-Prozess sowie die für Sie geltenden Pflichten zur Mitwirkung informieren.
Aktuelle Informationen zur Einführung des bilanziellen Ausgleichs
Mit Bezug auf die durch die Bundesnetzagentur veröffentlichte Mitteilung Nr. 9 zum Redispatch 2.0 „Weiteres Vorgehen nach Auslaufen der BDEW-Übergangslösung zum bilanziellen Ausgleich“ teilen wir Ihnen hiermit Folgendes mit:
Die Pfalzwerke Netz AG wird den bilanziellen Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen entgegen unserer E-Mail vom 22.02.2022 nicht zum 01.06.2022 beginnen. Bis zur aktuell noch nicht absehbaren Umstellung führen wir den Modus der finanziellen Kompensation wie bisher fort.
Aktuell werden stetig dezentrale Erzeugungsanlagen zugebaut. Zudem fallen Erzeugungskapazitäten aufgrund des Atom- und Kohleausstiegs weg. Daher sollen nun auch dezentrale Stromerzeugungs- und Stromspeicheranlagen in das Netzengpassmanagement mit einbezogen werden. Für diese Anlagen galten bisher die Anforderungen des sog. Einspeisemanagements, die im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) festgehalten sind. Die Regelungen des Redispatch 2.0 führen das konventionelle Redispatch und das Einspeisemanagement zusammen. Unsere bisherigen Redispatch-Maßnahmen können Sie hier einsehen: