Es gibt viele Gründe, weshalb sich technische Änderungen an Ihrer Erzeugungsanlage ergeben können. Wichtig zu wissen ist: Jede Änderung muss gemeldet und geprüft werden. Wir erklären Ihnen, wie es geht.
Von Ihrer Neuanmeldung kennen Sie es bereits: Um vorab die Netzverträglichkeit sowie die Konformität zu geltenden technischen Regelungen prüfen zu können, müssen Sie uns über Ihre Änderungspläne informieren. Füllen Sie hierfür das Formular „Anmeldung einer Erzeugungs-/Speicheranlage im Parallelbetrieb mit dem Niederspannungsnetz der Pfalzwerke Netz AG“ aus und unterschreiben Sie es.
Um Ihre Anmeldung zügig bearbeiten zu können, schicken Sie uns das Dokument per E-Mail an erzeugungsanlagen@pfalzwerke-netz.de unter dem Betreff „EZA, [Ort], [Straße], [Name]“ zu. Fügen Sie Ihrer E-Mail bitte auch einen Lageplan mit Flurstücknummer bei. Aus dem Lageplan müssen die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Erzeugungsanlage hervorgehen (Maßstab 1:500 bzw. 1:1000).
Jede Änderung oder Erweiterung Ihrer Erzeugungs- und Speicheranlage wird von uns auf ihre Netzverträglichkeit überprüft. Je nach Größe und Art der Anlage kann diese Prüfung bis zu sechs Wochen dauern. Übersteigt die geplante oder bereits installierte Leistung auf dem Grundstück eine Gesamtleistung von 30 kW, handelt es sich um einen Sonderanschluss. In diesem Fall benötigen wir eine schriftliche Beauftragung von Ihnen per E-Mail an erzeugungsanlagen@pfalzwerke-netz.de.
Erfolgt für Ihren Standort bei aktueller Netzanschlusssituation im Zuge der Netzverträglichkeitsprüfung ein positives Ergebnis, erhalten Sie von uns eine Leistungszusage: Mit dieser reservieren wir den Netzverknüpfungspunkt für Sie. So haben Sie 6 Monate Zeit, die von Ihnen angemeldete Änderung an einer Erzeugungsanlage von Ihrem*r Elektroinstallateur*in fertigstellen zu lassen. Andernfalls bitten wir Sie um Kontaktaufnahme. Wir werden Sie über die weitere Vorgehensweise informieren.
Die technische Änderung an Ihrer Erzeugungs- und/oder Speicheranlage ist erfolgt? Für die Inbetriebsetzung wartet etwas Papierarbeit auf Sie. Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- das ausgefüllte Formular „II. Inbetriebsetzungsauftrag einer Erzeugungsanlage“, welches Sie mit der letzten Leistungszusage von uns erhalten haben
- Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Niederspannungsnetz mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inkl. der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen sowie der Anordnung der Zählerplätze (auch dezentrale Zählerplätze) gemäß B.11
- das ausgefüllte E.2 - Datenblatt für Erzeugungsanlagen
- für alle Erzeugungseinheiten E.4 Einheitenzertifikat und E.5 Prüfbericht „Netzrückwirkungen“ für Erzeugungseinheiten mit einem Eingangsstrom > 75 A
- E.6 Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz sowie E.7 Anforderungen an den Prüfbericht zum NA-Schutz
- E.8 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen und/oder Speicher
Senden Sie die Unterlagen bitte ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an erzeugungsanlagen@pfalzwerke-netz.de unter dem Betreff „EZA-IB, [Ort], [Straße], [Name]“.
Wir behalten uns vor, Anlagen stichprobenartig in Augenschein zu nehmen und zu bewerten. Bestehende Erzeugungsanlagen, deren technische Änderungen nicht durch uns geprüft und abgesegnet wurden, dürfen nicht mit dem Netz der Pfalzwerke Netz AG parallelgeschaltet werden: Es können Schäden bei Dritten entstehen, für die Sie als Anlagenbetreiber*in und/oder Ihr*e Elektroinstallateur*in als Anlagenerrichter haften.
Mit der Zählermontage beziehungsweise dem Zähleraustausch schaffen wir die Voraussetzung für die Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungslange. Kontaktieren Sie uns mindestens 6 Werktage vor der geplanten Abnahme, um einen Termin zu vereinbaren. Bei der Abnahme muss der verantwortliche Errichter der Anlage, also Ihr*e Elektroinstallateur*in, für die Anlagenprüfung mit vor Ort sein.
Die Inbetriebsetzung selbst nimmt Ihr*e Elektroinstallateur*in vor. Das dazugehörige E.8 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen und/oder Speicher übergeben Sie spätestens bei der Installation der Abrechnungsmessung ausgefüllt und unterschrieben an uns.
Als Anlagenbetreiber sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) anzumelden und aktuell zu halten. Besuchen Sie das Online-Portal der Bundesnetzagentur um Ihre Änderungen durchzugeben.
Tausch des Wechselrichters
Die Solarzellen Ihrer Photovoltaik-Anlage produzieren systembedingt Gleichstrom. Dieser Gleichstrom muss in Wechselstrom umgewandelt werden, damit Sie ihn selbst nutzen oder in das Versorgungsnetz einspeisen können. Das technische Wunderwerkzeug, das dies bewerkstelligt, heißt Wechselstromrichter.
Ist ein Wechselstromrichter defekt, wandelt er im besten Fall noch einen Teil des Gleichstroms in nutzbaren Wechselstrom um. Im schlimmsten Fall quittiert er den Dienst komplett: Die PV-Anlage steht still. Damit dies nicht geschieht, muss der Wechselstromrichter ausgetauscht werden.
Für den Austausch kontaktieren Sie Ihren Elektrofachbetrieb. Er kann sie auch dabei beraten, welche Wechselstromrichter die aktuell gültigen Normen erfüllen. Und nicht vergessen: Der Austausch ist eine technische Änderung, die Sie vorab bei uns anmelden müssen.
Tausch von Modulen
Hagelschlag, Sturm oder Diebstahl – installierte Module können immer mal kaputt oder – noch ärgerlicher – stiften gehen. Klar, dass man die fehlenden Module austauschen möchte. Doch Modul muss nicht gleich Modul sein. Kontaktieren Sie uns daher, bevor Sie den Austausch planen, damit wir die technische Änderung auf ihre Netzverträglichkeit prüfen können.
Erweiterung der Erzeugungsanlage
Ihr Haus ist von der Sonne verwöhnt und ein paar neue PV-Module könnten Sie zum Sonnenkönig des Wohnblocks katapultieren? Eine Erweiterung Ihrer Erzeugungsanlage zählt als technische Änderung und braucht vor der Umsetzung eine Netzverträglichkeitsprüfung. Dabei ist die die elektrische Gesamtleistung am bestehenden Netzanschluss relevant. Kontaktieren Sie uns!
Benötigte Formulare
- Formular „Anmeldung einer Erzeugungs-/Speicheranlage im Parallelbetrieb mit dem Niederspannungsnetz der Pfalzwerke Netz AG“
- Formular „II. Inbetriebsetzungsauftrag einer Erzeugungsanlage"
- Formular „E.2 - Datenblatt für Erzeugungsanlagen"
- Formular „E.8 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen und/oder Speicher"