Umstellung Ihrer Photovoltaik-Anlage von 70% auf 100% Leistung Umstellung Ihrer Photovoltaik-Anlage von 70% auf 100% Leistung

Seit dem 01. Januar 2023 gelten die Bestimmungen des neuen Erneuerbare-Energie-Gesetztes: §9 EEG 2023. Es dürfen alle Solaranlagen bis 7 Kilowatt-Peak (kWp) von 70% auf 100% Leistung umgestellt werden.

Aufhebung der Wirkungsleistungsbegrenzung

Seit dem 01. Januar 2023 können Anlagenbetreiber einer Photovoltaik-Anlage mit einer Modulleistung kleiner gleich 7 kWp einen Antrag auf die Aufhebung der bisher geltenden Reduzierung der Einspeiseleistung stellen. Nutzen Sie dafür das folgende Formular.

z.B. 5000XXXXX (9-stellig und beginnt mit 5000)
[z.B. 01.10.2022] Tragen Sie hier bitte das Datum der ersten Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage ein, nicht das Datum der Umstellung auf 100%.


Anlagenanschrift

Sollten Sie Ihre Flurstücksnummer nicht zur Hand haben, finden Sie diese unter https://www.geoportal.rlp.de oder https://geoportal.saarland.de/.


Anlagenbetreiber

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