Mit den Netznutzungsentgelten möchte die Bundesnetzagentur die Interessen von Verbraucher*innen und Energieversorgungsunternehmen sichern. Um Wettbewerb zu simulieren, gibt es Regulierungswerkzeuge wie die Anreizregulierung. Bei einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 und 5 der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) sind wir dazu verpflichtet, auch Ihre Entgelte anzupassen, soweit sich daraus eine Senkung der Netzentgelte ergäbe.
Alles auf einen Blick:
Aktuelle Netzentgelte
Die Erlösobergrenze (EO) bildet den Ausgangspunkt für die Netzentgelte. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat unsere Erlösobergrenze für die dritte Regulierungsperiode (2019 bis 2023) festgelegt. Darüber hinaus hat sie Qualitätselemente für 2019 und 2020 definiert.
Entsprechend den Hinweisen der Bundesnetzagentur haben wir die Erlösobergrenze zum 1. Januar für das Kalenderjahr 2020 aktualisiert. Zusätzlich hat die BNetzA die EO um einen Kapitalkostenaufschlag angepasst und eine vorläufige Genehmigung der Regulierungskontosalden für 2013 bis 2018 erteilt. Auf dieser Basis haben wir die Entgelte für den Netzzugang und den grundzuständigen Messstellenbetrieb ab 1. Januar 2020 neu kalkuliert.
Die Kosten für die vorgelagerten Netzebenen sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Dies resultiert größtenteils aus dem bundesweiten Kostenausgleich zwischen den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) gemäß §§ 14a-d, 32a StromNEV und wird sich in den nächsten Jahren voraussichtlich weiter fortsetzen.
Bei den vorgelagerten Netzbetreibern haben die Preise der Indikation auch für die endgültigen Netzentgelte 2020 weiterhin Bestand und so wird auch die Pfalzwerke Netz AG keine Preisanpassung im Vergleich zur Indikation für 2020 vornehmen.
Mit den Entgelten für den Netzzugang und den Messentgelten sind auch die Umlagen gemäß § 26 KWKG, § 19 Abs. 2 StromNEV (atypische und intensive Netznutzung), § 17f EnWG (Offshore-Netzumlage) und § 18 AbLaV (Lastabschaltung) sowie die Konzessionsabgabe und Umsatzsteuer abzurechnen.
Die Netzentgelte für das Kalenderjahr 2020, einschließlich Umlagen und Abgaben, haben wir in einem Dokument für Sie zusammengefasst.
Sie möchten sich über frühere Netzentgelte informieren?
Hier finden Sie alle Netzentgelte der vergangenen Jahre.
- Netznutzungsentgelte ab 1. Januar 2019
- Netznutzungsentgelte ab 1. Januar 2018
- Netznutzungsentgelte ab 1. Januar 2017
- Netznutzungsentgelte ab 1. Januar 2016
- Netznutzungsentgelte ab 1. Januar 2015
- Netznutzungsentgelte ab 1. Januar 2014
- Netznutzungsentgelte ab 1. Januar 2013
- Netznutzungsentgelte ab 1. Januar 2012
- Netznutzungsentgelte ab 1. Januar 2011
- Netznutzungsentgelte ab 1. Januar 2010
- Netznutzungsentgelte ab 1. Januar 2009
- Netznutzungsentgelte des Netzgebiets Fußgönheim ab 01. Januar 2013
Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV
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