Wissenswertes zum Messtellenbetrieb / Zähler Wissenswertes zum Messtellenbetrieb / Zähler

Wir helfen Ihnen gerne weiter 

Zu welchem Thema suchen Sie Antworten?

Alle Fragen im Überblick

Mit einem Klick zur passenden Antwort

FAQ

Und hier die passenden Antworten

Frage: Was ist ein Messstellenbetreiber?
Antwort: Ob Haus, Wohnung oder Gewerberäume – jeder Ort, der Strom verbraucht, muss mit einer Messstelle, einem Stromzähler, ausgestattet sein. Nur so lässt sich der Energieverbrauch nachvollziehen und zuordnen. Der Messstellenbetreiber (MSB) ist zuständig für den Einbau, den Betrieb, die Wartung und die Ablesung dieser Stromzähler. Auch der Ausbau oder Tausch von Stromzählern fällt in sein Aufgabengebiet.

Frage: Was ist der grundzuständige Messstellenbetreiber?
Antwort: Beim grundzuständigen Messstellenbetreiber handelt es sich in der Regel um den Netzbetreiber vor Ort, der für Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen verantwortlich ist. Für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen kann der Netzbetreiber diese Verantwortung an ein anderes Unternehmen übertragen, für analoge Zähler verbleibt die Grundzuständigkeit bei ihm. In unserem Netzgebiet übernehmen wir, die Pfalzwerke Netz AG, die Verantwortung und damit die Grundzuständigkeit für alle Messstellen, soweit Sie als Anschlussnehmer*in keinen anderen Messstellenbetreiber (MSB) gewählt und beauftragt haben.

Frage: Kann ich den Messstellenbetreiber wechseln?
Antwort: Ja, Sie haben grundsätzliche die Möglichkeit, den Messstellenbetreiber frei zu wählen. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Messstellenbetriebsgesetz aus dem Jahr 2016. Sofern Sie jedoch keinen Dritten beauftragt haben, sind wir, die Pfalzwerke Netz AG, als grundzuständiger Messstellenbetreiber (MSB) für Ihre Messstelle, also Ihren Zähler zuständig. Möchten Sie den Messstellenbetreiber wechseln, finden Sie hier alle Verträge für Anschlussnutzer*innen und Anlagenbetreiber*innen auf einen Blick.

Frage: Warum erhalte ich eine Rechnung vom grundzuständigen Messstellenbetreiber?
Antwort: Ist eine moderne/intelligente Messeinrichtung (mME und iMSys) im Einsatz, hat der Stromlieferant ein Wahlrecht:

  1. Falls der Lieferant keinen Messstellenvertrag mit uns abgeschlossen hat, kommt automatisch zwischen Ihnen als Anschlussnutzer*in und uns als grundzuständigem Messstellenbetreiber ein Messstellenvertrag zustande. Die Kosten für den Messstellenbetrieb rechnen wir künftig einmal jährlich direkt mit Ihnen ab.
  2. Schließt Ihr Lieferant einen Messstellenvertrag mit uns ab, übernimmt Ihr Versorger weiterhin die Abrechnung des Messstellenbetriebes im Rahmen des kombinierten Stromlieferungsvertrages.

Frage: Muss ich Abschläge zahlen?
Antwort: Nein, es ist ausschließlich der Rechnungsbetrag zu zahlen, den wir Ihnen mit der jährlichen Abrechnung zuschicken.

Frage: Warum erfolgt die Abrechnung des Zählers, anders als bei der Stromablesung, zum 31. Dezember eines Jahres?
Antwort: Die Kosten für den Betrieb Ihres Zählers, dem sogenannten Messstellenbetrieb, sind unabhängig von Ihrem Stromverbrauch und damit auch von Ihrem Ablesetermin. Sie werden kalenderjährlich abgerechnet.

Frage: Warum möchte mein Netzbetreiber, die Pfalzwerke Netz AG, den Strom ablesen?
Antwort: Wir bringen den Strom zu Ihnen nach Hause. Egal von welchem Anbieter Sie Ihren Strom beziehen, er fließt durch unsere Leitungen. Aus diesem Grund sind wir als Netzbetreiber gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Zählerstand zu ermitteln und an Ihren gewählten Stromanbieter weiterzuleiten.

Frage: Steigen die Kosten für den Messstellenbetrieb, wenn eine moderne Messeinrichtung eingebaut wird?
Antwort: Das lässt sich pauschal leider nicht beantworten. Mit dem Einbau der neuen Technik ändern sich aber auf jeden Fall die Entgelte für den Messstellenbetrieb, also den Betrieb Ihres Zählers. Diese Entgelte und Entgeltobergrenzen werden vom Gesetzgeber festgelegt und sind vom Jahresverbrauch abhängig. Die aktuellen Kosten für unsere Messeinrichtungen veröffentlichen wir im Zuge der Netzentgelte. Diese finden Sie  im aktuellen Preisblatt.

Frage: Wo finde ich die aktuellen Preise des grundzuständigen Messstellenbetreibers?
Antwort: Die aktuellen Kosten für unsere Messeinrichtungen veröffentlichen wir im Zuge der Netzentgelte. Diese finden Sie im aktuellen Preisblatt.

Frage: Wie erfahre ich, ob ich eine Rechnung vom Messstellenbetreiber erhalte?
Antwort: Möchten Sie wissen, ob Sie eine Rechnung vom Messstellenbetreiber erhalten, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  1. Prüfen Sie Ihren bestehenden Stromlieferungsvertrag, da wir keine Einsicht in Ihre Vertragsunterlagen haben.
  2. Bei einer Übernahme des Zählers bzw. einem Wechsel des Stromlieferanten werden Sie schriftlich informiert, falls ein Messstellenvertrag zustande kommt.

Frage: Warum werden moderne Messeinrichtungen überhaupt eingebaut?
Antwort: Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende erlassen. Dadurch sollen das Verbrauchsverhalten sowie die Auslastung der Stromnetze optimiert werden. Aus diesem Gesetz resultiert das neue Messstellenbetriebsgesetz, in dem unter anderem der Austausch alter Stromzähler gegen moderne Messeinrichtungen oder intelligenter Messsysteme geregelt ist.

Frage: Wer erhält moderne Messeinrichtungen?
Antwort: Eine moderne Messeinrichtung erhalten alle

  1. Letztverbraucher*innen mit einem Jahresstromverbrauch kleiner 6.000 kWh sowie
  2. Anlagenbetreiber*innen mit einer installierten Leistung kleiner 7 kW.

Frage: Warum tauscht man nicht alle Zähler gegen moderne Messeinrichtungen aus?
Antwort: Langfristig ist dies das Ziel. Um dorthin zu gelangen, werden nun sukzessive alle bisher eingebauten Zähler mit einem Jahresverbrauch von bis zu 6.000 kWh gegen moderne Messeinrichtungen ausgetauscht. Vorrangig werden dabei die Zähler getauscht, bei denen die Eichgültigkeit abläuft.

Frage: Ist der Zählertausch kostenlos?
Antwort: Ja, der Zählertausch ist kostenlos, wenn er durch uns veranlasst wird.

Frage: Darf ich den Einbau bzw. Austausch moderner Messeinrichungen ablehnen?
Antwort: Nein, die Einbaupflicht ist gesetzlich vorgegeben. Ein Widerspruch ist daher nicht möglich. Dies gilt auch für bereits eingebaute elektronische EDL21-Zähler, da diese nicht als moderne Messeinrichtung nutzbar sind. Hier kann die Anforderung, dass die Verbrauchswerte der letzten 24 Monate zu sehen sind, nicht erfüllt werden.

Frage: Wenn sich der Verbrauch reduziert, erfolgt dann ein erneuter Zählertausch?
Antwort: Nein, der neue Zähler bleibt eingebaut, auch wenn sich Ihr Stromverbrauch reduziert.

Frage: Welche Vorteile bietet die moderne Messeinrichtung?
Antwort: Wie bisher wird Ihr Stromverbrauch weiterhin direkt am Zähler angezeigt. Allerdings sind die Werte gespeichert und können für die letzten 24 Monate abgerufen werden – je nach Wunsch tages-, wochen-, monats- oder jahresbezogen. Auf diese Weise können Sie Ihr Verbrauchsverhalten analysieren und bei Bedarf optimieren.

Frage: Warum wird der bisherige Zähler gegen eine moderne Messeinrichtung getauscht?
Antwort: Die Bundesregierung hat ein Gesetz zu Digitalisierung der Energiewende erlassen. Dadurch sollen das Verbrauchsverhalten sowie die Auslastung der Stromnetze optimiert werden. Aus diesem Gesetz resultiert das neue Messstellenbetriebsgesetz, in dem unter anderem der Austausch alter Stromzähler gegen moderne Messeinrichtungen oder intelligenter Messsysteme geregelt ist.

Frage: Warum wird der bereits eingebaute elektronische Zähler ausgetauscht?
Antwort: Die bisher eingebauten elektronischen EDL21-Zähler dokumentieren maximal die Verbrauchswerte der letzten 12 Monate und entsprechen nicht der gesetzlichen Vorgabe zur Digitalisierung der Energiewende. Die gesetzliche Anforderung ist, dass die Verbrauchswerte der letzten 24 Monate aufgezeichnet werden. Daher werden auch die EDL21-Zähler ausgetauscht.

Frage: In der Anlage sind mehrere Zähler vorhanden: Warum werden nicht alle gleichzeitig durch moderne Messeinrichtungen ersetzt?
Antwort: Sind in der Anlage mehrere Zähler vorhanden, tauschen wir alle Zähler mit den gleichen technischen Voraussetzungen gleichzeitig aus. Ausschlaggebend sind beispielsweise Eintarifzähler, Baujahr, Bauart etc. Bei allen weiteren Zählern erfolgt der Austausch zu einem späteren Zeitpunkt.

Frage: Werden auch Heizungs- und Gewerbezähler gegen moderne Messeinrichtungen getauscht?
Antwort: Ja, auch Heizungs- und Gewerbezähler werden zugunsten einer modernen Messeinrichtung ausgetauscht.

Frage: Wer führt den Zählertausch durch?
Antwort: Der Austausch Ihres Zählers unterliegt Ihrem Messstellenbetreiber. Sind wir, die Pfalzwerke Netz AG, als grundzuständiger Messstellenbetreiber für Ihren Zählpunkt zuständig, beauftragen wir ausgebildete Monteur*innen mit der Installation. Die Mitarbeiter*innen weisen sich durch einen Dienstausweis aus.

Frage: Wie lange dauert der Zählertausch?
Antwort: Der Zählertausch dauert in der Regel rund 20 Minuten.

Frage: Muss beim Zählertausch jemand anwesend sein?
Antwort: Ja, der Zugang zum Zähler muss durch den*die Nutzer*in oder einen von diesem beauftragten Erwachsenen ermöglicht werden. Doch es gibt auch Ausnahmen: Nämlich dann, wenn der Zähler frei zugänglich ist, zum Beispiel in einem Zählerkasten außerhalb des Hauses.

Frage: Was passiert mit dem alten Zähler?
Antwort: Beim Ausbau fotografiert der*die Monteur*in den Zählerstand des alten Zählers und hinterlegt diesen als Notiz beim neuen Zähler. Der Zähler selbst wird direkt von dem*der Monteur*in mitgenommen.

Frage: Werden die Daten der modernen Messeinrichtung automatisch an den Messstellenbetreiber übermittelt?
Antwort: Nein, es werden bei der modernen Messeinrichtung keine Verbrauchsdaten übertragen, da der Stromzähler nicht mit dem Datennetz des Messstellenbetreibers verbunden ist. Die Daten können ausschließlich direkt am Zähler abgelesen werden.

Frage: Übermittelt die moderne Messeinrichtung Angaben zum Tages-, Wochen- oder Monatsverbrauch an den Stromlieferanten?
Antwort: Nein, die moderne Messeinrichtung übermittelt keine Informationen zum Tages-, Wochen- oder Monatsverbrauch an Ihren Stromlieferanten. Wie bisher wird nur der Zählerstand zum Termin der Jahresablesung an den Lieferanten übermittelt.

Frage: Welche Daten speichert die moderne Messeinrichtung?
Antwort: Die moderne Messeinrichtung speichert Angaben zum Stromverbrauch, darunter Tages-, Wochen-, Monats- und Jahresverbrauch. Diese Informationen können aber nur durch Eingabe der zählerspezifischen PIN direkt am Gerät abgelesen werden. Weitere Informationen wie Name oder Anschrift werden nicht erfasst.

Frage: Können Dritte meine Daten aus der modernen Messeinrichtung auslesen?
Antwort: Der aktuelle Zählerstand lässt sich auch bei der modernen Messeinrichtung ausschließlich am Gerät ablesen. Weitere Werte wie Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahresverbrauch können nur nach Eingabe der zählerspezifischen PIN abgelesen werden. Wie bisher wird nur der Zählerstand zum Termin der Jahresablesung an Ihren Stromlieferanten übermittelt.

Frage: Können Nachmieter*innen oder Eigentümer*innen meine gespeicherten Daten auslesen?
Antwort: Ja, dies ist möglich. Wenn Sie dies nicht möchten, empfehlen wir Ihnen, die Werte vor Ihrem Auszug zu löschen. In unserer Kurzanleitung erklären wir Ihnen, wie Sie dafür vorgehen müssen.

Frage: Warum werden Intelligente Messsysteme überhaupt eingebaut?
Antwort: Die Bundesregierung hat ein Gesetz zu Digitalisierung der Energiewende erlassen. Dadurch sollen das Verbrauchsverhalten sowie die Auslastung der Stromnetze optimiert werden. Aus diesem Gesetz resultiert das neue Messstellenbetriebsgesetz, in dem unter anderem der Austausch alter Stromzähler gegen moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme geregelt ist.

Frage: Wer erhält ein intelligentes Messsystem?
Antwort: Ein intelligentes Messsystem erhalten alle

  1. Letztverbraucher*innen mit einem Jahresstromverbrauch kleiner 6.000 kWh,
  2. Anlagenbetreiber*innen mit einer installierten Leistung kleiner 7 kW sowie
  3. Letztverbraucher*innen mit bestehender Vereinbarung nach §14a des Energiewirtschaftsgesetzes.

Frage: Darf ich den Einbau bzw. Austausch eines intelligenten Messsystems ablehnen?
Antwort: Nein, die Einbaupflicht ist gesetzlich vorgegeben. Ein Widerspruch ist daher nicht möglich. Dies gilt auch für bereits eingebaute elektronische EDL21-Zähler, da diese den technischen Anforderungen nicht entsprechen: Das Messsystem muss die Verbrauchswerte der letzten 24 Monate dokumentieren können.

Frage: Kann ein intelligentes Messsystem (iMSys) auch verbaut werden, wenn die Verbrauchswerte unter 6.000 kWh bzw. 7 kW liegen?
Antwort: Ab 2020 behalten wir uns für Letztverbraucher*innen und Anlagenbetreiber*innen unterhalb dieser Schwellen eine optionale Ausstattung mit intelligenten Messsystemen vor, wenn wir in dem Anschlussobjekt schon ein Smart-Meter-Gateway betreiben. In solchen Fällen gelten die in § 31 Abs. 3 MsbG genannten Preise.

Frage: Wenn sich der Verbrauch auf unter 6.000 kWh pro Jahr reduziert, erfolgt dann ein erneuter Zählertausch?
Antwort: Nein, das intelligente Messsystem bleibt eingebaut, auch wenn sich Ihr Stromverbrauch reduziert.

Frage: Welche Vorteile bietet das intelligente Messsystem?
Antwort: Dank des intelligenten Messsystems erhalten Sie Detailinformationen zu Ihrem individuellen Verbrauchsverhalten. So können Sie historische tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Energieverbrauchswerte sowie die tatsächliche Nutzungszeit ablesen und feststellen, wann Sie die meiste Energie verbrauchen und Ihr Verbrauchverhalten bei Bedarf optimieren. Darüber hinaus bieten Ihnen intelligente Messsysteme künftig die Möglichkeit, innovative Produkte und Dienstleistungen zu nutzen. Dazu gehören beispielsweise variable Tarife sowie Apps für Ihr Smart Home. Ein weiteres Plus: Es besteht keine Notwendigkeit mehr zur Vor-Ort-Ablesung.

Frage: Warum wird der bereits eingebaute elektronische Zähler ausgetauscht?
Antwort: Die bisher eingebauten elektronischen EDL21-Zähler dokumentieren maximal die Verbrauchswerte der letzten 12 Monate und entsprechen nicht der gesetzlichen Vorgabe zur Digitalisierung der Energiewende. Die gesetzliche Anforderung ist, dass die Verbrauchswerte der letzten 24 Monate aufgezeichnet werden. Daher werden auch die EDL21-Zähler ausgetauscht.

Frage: Werden auch Heizungs- und Gewerbezähler gegen Intelligente Messsysteme getauscht?
Antwort: Ja, auch Heizungs- und Gewerbezähler werden zugunsten eines intelligenten Messsystems ausgetauscht, wenn der Verbrauch über 6.000 kWh im Jahr liegt.

Frage: Wer führt den Zählertausch durch?
Antwort: Der Austausch Ihres Zählers unterliegt Ihrem Messstellenbetreiber. Sind wir, die Pfalzwerke Netz AG, als grundzuständiger Messstellenbetreiber für Ihren Zählpunkt zuständig, beauftragen wir ausgebildete Monteur*innen mit der Installation. Die Mitarbeiter*innen weisen sich durch einen Dienstausweis aus.

Frage: Wie lange dauert der Zählertausch?
Antwort: Der Zählertausch dauert in der Regel rund 20 Minuten.

Frage: Muss beim Zählertausch jemand anwesend sein?
Antwort: Ja, der Zugang zum Zähler muss durch den*die Nutzer*in oder einen von diesem beauftragten Erwachsenen ermöglicht werden. Doch es gibt auch Ausnahmen: Nämlich dann, wenn der Zähler frei zugänglich ist, zum Beispiel in einem Zählerkasten außerhalb des Hauses.

Frage: Was passiert mit dem alten Zähler?
Antwort: Beim Ausbau fotografiert der*die Monteur*in den Zählerstand des alten Zählers und hinterlegt diesen als Notiz beim neuen Zähler. Der Zähler selbst wird direkt von dem*der Monteur*in mitgenommen.

Frage: Werden die Daten des intelligenten Messsystems automatisch an den Messtellenbetreiber übermittelt?
Antwort: Das intelligente Messsystem erfasst Netz- und Verbrauchswerte und übermittelt sie über die Kommunikationseinheit direkt an den zuständigen Messstellenbetreiber, Netzbetreiber und Stromlieferant. Die Datenübertragung geschieht verschlüsselt über eine gesicherte Datenverbindung. Eine manuelle Ablesung des Zählers vor Ort wird dadurch hinfällig.

Frage: Übermittelt das intelligente Messsystem laufend Daten?
Antwort: Liegt der Jahresverbrauch zwischen 6.000 und 10.000 kWh, übermittelt das intelligente Messsystem (iMSys) Ihre Daten monatlich. Wählen Sie als Verbraucher allerdings einen Tarif, der eine detaillierte Messungen erfordert, verschickt das iMSys die Daten häufiger.

Frage: Welche Daten speichert das intelligente Messsystem?
Antwort: Das intelligente Messsystem speichert folgende Daten:

  • Informationen zum tatsächlichen Energieverbrauch sowie der tatsächlichen Nutzungszeit
  • Energieverbrauchswerte entsprechend dem Zeitraum der Abrechnung
  • monatliche Verbrauchsinformation des Lieferanten für die drei vorherigen Jahre
  • Tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Verbrauchswerte für die letzten 24 Monate

Frage: Können Dritte meine Daten auslesen?
Antwort: Die Werte am Zähler selbst lassen sich ausschließlich nach Eingabe der persönlichen PIN ablesen. Die gesicherte automatische Datenübertragung erfolgt nur an Berechtigte. Das sind der Messstellenbetreiber, der Netzbetreiber sowie der Stromlieferant.

Frage: Können Nachmieter*innen oder Eigentümer*innen meine Daten auslesen?
Antwort: Ja, dies ist möglich. Wenn Sie dies nicht möchten, empfehlen wir Ihnen, die Werte vor Ihrem Auszug zu löschen, um Ihre Privatsphäre zu schützen.

Frage: Kann ich mein intelligentes Messsystem auch selbst auslesen?
Antwort: Ja, über die HAN-Schnittstelle Ihres intelligenten Messsystems. Für die Nutzung der Schnittstelle benötigen Sie individuelle Zugangsdaten, die Sie jederzeit bei unserem Kundencenter über untenstehende Kontaktdaten anfordern können.

Frage: Wie funktioniert die eigenständige Auslesung der Messwerte?
Antwort: Der Zähler wird per handelsüblichem LAN-Kabel mit einem Laptop über das Smart Meter Gateway verbunden. Mit Hilfe der kostenlosen Software TRuDI (Transparenz- und Displaysoftware) der PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) können Sie Messwerte benutzerdefiniert aufrufen und anzeigen sowie abrechnungsrelevante Daten über Ihren Lieferanten einspielen lassen. Hierzu müssen Sie die Software auf der Website der PTB herunterladen und die LAN-Schnittstelle Ihres Laptops für die Verbindung konfigurieren. Die Anleitung finden Sie im TRuDI-Handbuch, ebenfalls auf der Website der PTB.
Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter 0621 585-2090 oder per Email an kundencenter@pfalzwerke-netz.de.

Frage: Welche Abrechnungsmöglichkeiten gibt es bei intelligenten Messsystemen?
Antwort: Das Messstellenbetriebsgesetz und die Festlegungen der Bundesnetzagentur verlangen, den Betrieb intelligenter Messsysteme nicht mehr im Netznutzungsvertrag zu regeln, sondern in einem eigenen Messstellenvertrag. Wenn Ihr Stromlieferant einen Messstellenvertrag mit uns abgeschlossen hat und Sie innerhalb einer All-inclusive-Belieferung mit Strom versorgt, ändert sich die Abrechnung für Sie nicht. Schließt Ihr Stromversorger keinen Messstellenvertrag mit uns ab, hat dies zur Folge, dass durch Ihre Energieentnahme ein Messstellenvertrag zwischen Ihnen als Anschlussnutzer*in und uns als grundzuständigem Messstellenbetreiber zustande kommt und wir die Kosten für den Messstellenbetrieb direkt mit Ihnen abrechnen müssen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen in diesem Zusammenhang an Ihren Stromlieferanten.

Frage: Wie hoch sind die Kosten für die Nutzung eines intelligenten Messsystems?
Antwort: Das Messstellenbetriebsgesetz sieht Preisobergrenzen vor, zu deren Einhaltung die grundzuständigen Messstellenbetreiber verpflichtet sind. Die Preise für das intelligente Messsystem sind gestaffelt und richten sich nach Ihrem Jahresverbrauch. Die aktuellen Kosten für unsere Messeinrichtungen finden Sie hier.

Frage: Wird die Stromzufuhr beim Zählertausch unterbrochen?
Antwort: Ja, da der*die Monteur*in beim Zählertausch die Sicherung für circa 30 Minuten rausnimmt. Befinden sich hochempfindliche Geräte in Ihrem Haushalt, empfehlen wir Ihnen zusätzlich, vorsichtshalber die Stecker zu ziehen.

Frage: Wird der Verbrauch der einzelnen Geräte angezeigt?
Antwort: Nein, wie bisher wird nur der Gesamtverbrauch aller an diesen Zählern angeschlossenen elektrischen Geräte angezeigt.

Frage: Gehen die gespeicherten Daten bei einem Stromausfall verloren?
Antwort: Nein, die Daten sind abgespeichert und gehen bei einem Stromausfall nicht verloren.

Frage: Erfolgt weiterhin eine Ablesung durch den Messstellenbetreiber?
Antwort: Die moderne Messeinrichtung liest die Daten weder automatisch aus, noch überträgt sie sie an den Messstellenbetreiber. Daher ist die Ablesung vor Ort weiterhin notwendig. Das intelligente Messsystem besteht aus einer modernen Messeinrichtung in Verbindung mit einem Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway. Dieses Modul macht die Messeinrichtung kommunikationsfähig. So kann das intelligente Messsystem sowohl den Zählerstand als auch die Verbrauchswerte automatisch an den zuständigen Messstellenbetreiber übermitteln. Um die Sicherheit Ihrer Daten zu gewährleisten, sieht das Gesetz detaillierte Vorschriften vor. Die Vorschriften wurden unter anderem vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erarbeitet. Alle Geräte müssen in einem Verfahren bei dem BSI geprüft und zertifiziert werden. Nur mit der Zertifizierung dürfen diese anschließend verbaut werden.

Frage: Wie erhalte ich die PIN für meinen Zähler?
Antwort: Nach Zählertausch senden wir Ihnen die PIN per Post zu. Sollten Sie Ihre PIN vergessen haben, wenden Sie sich bitte per Mail an kundencenter@pfalzwerke-netz.de.

Frage: Kann ich am Zähler auch die Kosten meines Stromverbrauchs ablesen?
Antwort: Nein, wie bisher können Sie am Zähler ausschließlich den Verbrauch ablesen.