Liegt Ihre Leistungsanforderung über 30 kW, erheben wir einen Baukostenzuschuss (BKZ). Über den Baukostenzuschuss finanzieren Sie den Ausbau des örtlichen Verteilnetzes mit. In der Regel ist der Baukostenzuschuss einmalig im Zuge des Hausanschlusses zu entrichten. Außer: Ihre Anforderungen an den bestehenden Netzanschluss ändern sich, beispielsweise wenn Sie eine Leistungserhöhung benötigen oder die Anschlussnetzebene wechseln.
Die Höhe des Baukostenzuschusses für das Niederspannungsnetz errechnen wir jährlich nach einem Standardberechnungsmodell, das vom Verband der Netzbetreiber (VDN) entwickelt wurde. Bei allen anderen Netzebenen folgt unser Leistungspreismodell den Empfehlungen der Bundesnetzagentur.
Der Baukostenzuschuss ist in § 11 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie in § 11 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) gesetzlich geregelt.
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Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen zur NAV (gültig ab 1. Januar 2021)
Baukostenzuschuss 2021
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