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Bitte Telefonnummer ohne Landesvorwahl und Sonderzeichen eingeben, z. B. 062112345

        


Verbrauchsstelle (= Adresse, an welcher der Zähler verbaut ist)

Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl in das linke Feld ein. Sobald passende Orte gefunden werden, können Sie Ihren Ort bequem aus der Liste auswählen.
Erscheinen keine Vorschläge, liegt Ihr Wohnort vermutlich außerhalb unseres Netzgebiets. Wer in diesem Fall Ihr zuständiger Netzbetreiber ist, erfahren Sie ganz einfach hier.

Ihr Standort befindet sich im Ausbaugebiet für Breitband Powerline (BPL). Das bedeutet: Wir können Sie unabhängig von der LTE-Netzabdeckung zuverlässig mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) ausstatten.

Unter steuerbare Verbrauchseinrichtungen fallen private Wallboxen, Batteriespeicher, sowie Geräte zur Beheizung (z. B. Wärmepumpen) oder Klimatisierung sofern die elektrische Leistung 4,2 kW übersteigt. Weitere Information zu diesen Anlagen finden Sie hier.

  • Hinweis:
    Wenn Sie bereit sind beantragen Sie mit Hilfe eines Elektroinstallateurs über unser Installateur-Portal die Inbetriebnahme Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung (SteuVE).
    Durch den Verbau einer SteuVE-Anlage nach §14a EnWG verändert sich ihr Messkonzept. Beim Einbau von SteuVE-Anlagen nach §14a EnWG statten wir nicht zwingend mit einem intelligenten Messsystem aus, da zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht alle Messkonzepte ausgestattet werden können. Um langfristig alle Messkonzepte mit einem Smart-Meter ausstatten zu können, arbeiten wir mit Hochdruck daran, alle technischen Voraussetzungen hierfür zu schaffen.
    Sobald Ihre SteuVE-Anlage in Betrieb genommen wurde, können Sie gerne über dieses Formular den Einbau eines Smart-Meters bei uns beantragen. In diesem Zuge wird dann geprüft, ob wir das neue Messkonzept bereits ausstatten können und wir Ihnen ein intelligentes Messsystem verbauen können.

Eine EEG-Anlage ist eine erneuerbare Energieanlage, z. B. eine Photovoltaikanlage. Durch den Einbau eines Smart Meters und die zugehörige Steuerbox können Sie die Wirkleistungsbegrenzung Ihrer Bestandsanlage aufheben.

  • Hinweis:
    Wenn Sie bereit sind beantragen Sie bitte über unser Kundenportal die Inbetriebnahme Ihrer EEG-Anlage. Sollte Ihre Anlage bereits alle technischen Voraussetzungen zum Einbau eines Smart-Meter erfüllen, verbauen wir Ihnen im Zuge der Inbetriebnahme ein Smart-Meter-Gateway. Um langfristig alle Messkonzepte mit einem Smart-Meter ausstatten zu können, arbeiten wir mit Hochdruck daran, alle technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen.
  • Hinweis:
    Im Rahmen der Beantragung Ihrer EEG-Anlage (z. B. Photovoltaik-Anlage) wird Ihnen automatisch ein intelligentes Messsystem (iMSys) eingebaut. Wenn Sie ein iMSys kurzfristig benötigen, bitten wir Sie, das Formular vollständig auszufüllen.
  • Hinweis zur LTE-Verfügbarkeit:
    Für die sichere Kommunikation Ihrer Daten verwenden wir derzeit ausschließlich LTE. Ihr eigenes WLAN können wir aus Sicherheitsgründen nicht nutzen. 
    Um die LTE-Verfügbarkeit zu prüfen, halten Sie Ihr Smartphone bitte direkt an den Zählerschrank und überprüfen, ob  auf dem Display LTE, 4G oder 5G angezeigt wird.
    Falls eine dieser Anzeigen sichtbar ist, ist die notwendige Verbindung in der Regel gegeben.

    Beispielanzeige: 
    LTE, 4G, 5G | © iStock.com/Ivan Zakalevych
    Bildnachweis: iStock.com/Ivan Zakalevych
  • Wichtige Information:
    Der Einbau eines intelligenten Messsystems (iMSys) ist derzeit nur möglich, wenn Sie einen LTE-Empfang am Zählerschrank nachweisen können.


Beauftragung *

Die Preise können Sie auch unseren Preisblättern entnehmen.


Hinweise *

    1. Die Übermittelung des ausgefüllten Auftragsformulars an die Pfalzwerke Netz AG versteht sich als Angebot. Der Vertragsschluss kommt zu Stande, wenn Ihnen die Pfalzwerke Netz AG hierzu eine Auftragsbestätigung übermittelt, wobei der Zeitpunkt des Zugangs der Auftragsbestätigung bei Ihnen maßgeblich ist.
    2. Schuldner der Entgelte für Zusatzleistungen ist jeweils der Besteller von Zusatzleistungen. Werden weitere Leistungen, ggf. vor Ort, beauftragt, werden diese gesondert in Rechnung gestellt.
    3. Soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist, sorgen Sie dafür, dass der Pfalzwerke Netz AG Zutritt zur betreffenden Anlage gewährt wird. Sollte der Pfalzwerke Netz AG den Zutritt nicht ungehindert gewährt werden, ist die Pfalzwerke Netz AG berechtigt die Kosten für etwaige Wartezeiten oder vergebliche Anfahrten in Rechnung zu stellen.
    4. Bruttopreise verstehen sich inkl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, derzeit i.H.v. 19 %.
    5. Soweit in diesem Auftrag nicht abweichend geregelt, werden die Leistungen auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der Pfalzwerke Netz AG („AGB“) / Teil A erbracht.
    6. Bitte stellen Sie sicher, dass der Zählerschrank am Tag des Einbaus frei zugänglich ist, damit unsere Techniker ungehindert arbeiten können. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
    7. Wir prüfen Ihren Antrag auf technische Umsetzung. Sollte eine Umsetzung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich sein, erhalten Sie Rückmeldung. Wenn es aufgrund von Falschangaben zu vergeblichen Anfahrten kommt, werden diese in Rechnung gestellt.
Datenschutz

Bitte nehmen Sie unsere Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

 

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