Die Bundesnetzagentur hat die Regelungen zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen ab 01.01.2024 festgelegt. Was sich genau dahinter verbirgt, erklären wir hier.
Seit dem 01. 01.23 können Anlagenbetreiber einer Photovoltaik-Anlage mit einer Modulleistung kleiner gleich 7 kWp einen Antrag auf die Aufhebung der bisher geltenden Reduzierung der Einspeiseleistung auf 70% stellen.