In fünf Schritten zum Hausanschluss
Die Errichtung und Inbetriebsetzung eines Hausanschlusses erfordert sowohl vom Bauherren, als auch von der Pfalzwerke Netz einige Arbeitsschritte bis zum gewünschten Ziel.
Schritt 1: Informieren
Alles Wissenswerte für die Planungsphase Ihres Hausanschlusses Strom finden Sie auf der Seite Bauherren-Informationen.
Schritt 2: Baustrom
Neuanschlüsse werden in der Regel durch erdverlegte Kabel hergestellt. Enden diese in einer Anschlusssäule auf der Grundstücksgrenze, so wird kein provisorischer Netzanschluss in der Bauphase benötigt. Mündet Ihr Anschluss in einem Hausanschlusskasten im Anschlussraum, können wir Sie kurzfristig mit Baustrom versorgen.
In der Rubrik „Provisorischen Netzanschluss anmelden“ haben wir weitere Informationen für Sie zusammengestellt.
Schritt 3: Anfrage über Kundenportal
Über das Kundenportal der Pfalzwerke Netz haben Sie die Möglichkeit Ihren Hausanschluss Strom mit nur wenigen Klicks online zu beauftragen und nach erhalt des Angebots kostenpflichtig zu bestellen.
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Schritt 4: Anschlussvorbereitung
Die Montage Ihres Hausanschlusses setzt die Verfüllung der Baugrube bis zur endgültigen Terrainhöhe voraus. Hierfür muss der Bereich der vorgesehenen Grabentrasse frei zugänglich sein.
Für die Terminabsprache sollten Sie sich mindestens 14 Tage vor dem Herstellungstermin des Hausanschlusses mit uns in Verbindung setzen. Bitte organisieren Sie einen gemeinsamen Begehungstermin mit allen involvierten Versorgungsträgern.
Schritt 5: Inbetriebnahme
Dem*r Installateur*in ist nichts zu schwer: Nach Fertigstellung der Hausinstallation über Ihre*n Elektroinstallateur*in, beantragt Ihre Fachkraft bei uns die Inbetriebnahme/Inbetriebsetzung des Hausanschlusses sowie die Montage des Zählers. Die Inbetriebnahme Ihrer Hausinstallation obliegt also Ihrem*r Elektroinstallateur*in, die Installation des Zählers dem Messstellenbetreiber.
Detailliertere Informationen finden Sie in unserer Bauherrenmappe.
Preise rund um den Hausanschluss bzw. Netzanschluss
Liegt Ihre Leistungsanforderung über 30 kW, erheben wir einen Baukostenzuschuss (BKZ). Über den Baukostenzuschuss finanzieren Sie den Ausbau des örtlichen Verteilnetzes mit. In der Regel ist der Baukostenzuschuss einmalig im Zuge des Hausanschlusses zu entrichten. Außer: Ihre Anforderungen an den bestehenden Netzanschluss ändern sich, beispielsweise wenn Sie eine Leistungserhöhung benötigen oder die Anschlussnetzebene wechseln. Die Höhe des Baukostenzuschusses errechnen wir jährlich nach einem Standardberechnungsmodell, das vom Verband der Netzbetreiber (VDN) entwickelt wurde. Der Baukostenzuschuss ist in § 11 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) gesetzlich geregelt.
Bauherrenmappe
Ergänzende Bedingungen zur NAV (gültig ab 1. Januar 2020)
Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen zur NAV (gültig ab 1. Januar 2023)
Baukostenzuschuss 2023
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