Anmeldung einer Ladeeinrichtung Anmeldung einer Ladeeinrichtung

Sicher, schnell und komfortabel zuhause laden.

Laden im Einfamilienhaus

Sie planen die Installation einer Ladeeinrichtung, um Ihr Fahrzeug bequem zuhause laden zu können? Eine gute Entscheidung! Für das sichere Laden empfiehlt sich eine Wallbox. Die Haushaltssteckdose ist für das regelmäßige Aufladen von Elektroautos nicht empfehlenswert, weil sie nicht für langes Laden unter hoher Last ausgelegt ist.

Ihre geplante Ladeeinrichtung muss vor der Installation bei uns, der Pfalzwerke Netz AG, als Ihrem zuständigen Netzbetreiber, angemeldet oder – je nach Ladeleistung – von dieser genehmigt werden. Durch die Anmeldung können wir Ihren Bedarf gezielt ins Netz integrieren und so für Netzstabilität sorgen.

Planung der Installation

Die Planung und Installation einer Wallbox ist Expertensache. Wählen Sie eine Elektrofachkraft Ihres Vertrauens, die

  • vor Ort den aktuellen Stand der Technik prüft, um eine Überlastung der Elektroinstallation Ihres Hauses zu vermeiden.
  • dafür sorgt, dass die Nutzung nach der Installation fehlerfrei und sicher ist.
  • die Verantwortung dafür trägt, dass die gesetzlichen Vorschriften und Anforderungen eingehalten werden.

UNSER TIPP: Eine eingetragene Elektrofachkraft finden Sie in unserem Installateurverzeichnis

Checkliste für Ihr Vorhaben

  • Die Installation wurde zusammen mit Ihrer Elektrofachkraft geplant.
  • Die Batteriekapazität Ihres Elektrofahrzeugs ist kompatibel zur Ladeleistung der gewählten Wallbox.
  • Ihre Hausinstallation ist für häufiges Laden mit höherer Leistung über einen längeren Zeitraum geeignet.
  • Ihr Netzanschluss ist ausreichend dimensioniert, um den künftigen Mehrbedarf durch die Ladeeinrichtung zu bewältigen.
  • An der Ladeeinrichtung ist der notwendige Stromanschluss vorhanden.
  • Bei der Planung wurde ein zusätzliches Elektroinstallationsrohr nach DIN 18015-1 vorgesehen, um nachträglich eine intelligente Steuerung installieren zu können.
  • Die Anmeldung der Ladeeinrichtung wurde ausgefüllt und an die Pfalzwerke Netz AG versendet.

Anmeldung und Inbetriebnahme

Wallbox mit Ladekabel | © pwn

Ladeeinrichtungen mit 3,6 bis 12 kVA

SCHRITT 1:
Antrag zur Anmeldung

  • Ladeeinrichtungen mit einer Anschlussleistung von 3,6 kVA bis 12 kVA sind meldepflichtig.

  • Füllen Sie hierfür bitte den Antrag zur Anmeldung einer Ladeeinrichtung aus.


SCHRITT 2:
Inbetriebnahme

  • Wir senden Ihnen ein Bestätigungsschreiben zu. Darin finden Sie die weiteren Schritte bis zur vollständigen Inbetriebnahme.
Antrag zur Anmeldung
Wallbox mit Ladekabel | © pwn

Ladeeinrichtungen über 12 kVA

SCHRITT 1:
Antrag zur Anmeldung

  • Ladeeinrichtungen mit einer Summenleistung von mehr als 12 kVA am Netzanschlusspunkt sind melde- und genehmigungspflichtig.

  • Um Ihren Anschluss überprüfen zu können, füllen Sie bitte den Antrag zur Anmeldung einer Ladeeinrichtung aus.


SCHRITT 2:
Überprüfung der Netzverträglichkeit

  • Der Hochlauf der Elektromobilität bringt in Teilen des Stromnetzes einen zunehmendem Lastzuwachs mit sich. Aus diesem Grund findet vor der Installation eine Netzverträglichkeitsprüfung statt. Das Ergebnis teilen wir Ihnen schnellstmöglich, spätestens aber nach acht Wochen, mit.

  • Nach der Genehmigung haben Sie sechs Monate Zeit, Ihre Wallbox durch Ihre Elektrofachkraft installieren und anschließen zu lassen.


SCHRITT 3:
Inbetriebnahme

Antrag zur Anmeldung

Laden im Mehrfamilienhaus 

  • Informieren Sie Ihre Vermieterin/Ihren Vermieter vorab über Ihren Wunsch zur Installation einer Wallbox.
  • Seit dem 01.12.2020 haben Mieter*innen einen Rechtsanspruch, am Stellplatz oder der Garage eine Wallbox zu installieren. Hier geht’s zum Gesetzestext.
  • Wohnungseigentümer*innen in Mehrfamilienhäusern unterliegen dem Wohnungseigentumsgesetz. Für bauliche Veränderungen am Hausanschluss wird die Einverständniserklärung der Eigentümergemeinschaft benötigt.
  • Dem Einbau einer Wallbox kann die Eigentümergemeinschaft zwar nicht widersprechen, bei der Art und Weise der Durchführung der baulichen Änderungen ist jedoch ein Mehrheitsbeschluss notwendig. Hier geht’s zum Gesetzestext.
  • UNSER TIPP:
    Sprechen Sie mit Ihren Miteigentümer*innen und einem Elektro-Experten über eine gemeinsame, zukunftsfähige Lösung. Denn für die Installation von mehreren Ladeeinrichtungen können größere bauliche Maßnahmen nötig sein. Ziel sollte es sein, die maximal mögliche Lade­leis­tung zur Verfü­gung zu stellen ohne den Haus­an­schluss zu über­lasten und somit die Renta­bi­lität der Ladeeinrichtungen zu opti­mieren.

Relevante Downloads

Technische Anschlussbedingungen im Niederspannungsnetz der Pfalzwerke Netz AG (TAB)

Datenblatt Netzrückwirkungen

Zuhause laden leicht gemacht

Technischer Leitfaden Elektromobilität

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