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Frage: Ich möchte eine PV-Anlage an das Netz der Pfalzwerke Netz AG anschließen, was muss ich tun?
Antwort: Alle notwendigen Schritte zum Anmelden Ihrer Anlegen finden Sie unter steckerfertige Anlage,  Einspeiser werden bis 100 kW und Einspeiser werden ab 100 kW, um Ihre Anlage ans Netz anschließen zu lassen und die Vergütung für den eingespeisten Strom zu beantragen.

Frage: Wie ist der Bearbeitungsstand der Anmeldung oder des Inbetriebssetzungsauftrags meiner Neuanlage?
Antwort: Aktuell erreichen uns sehr viele Anfragen rund um das Thema Einspeisen. Vor diesem Hintergrund stehen momentan die Telefone bei uns nicht still und sekündlich treffen E-Mails ein. Darüber freuen wir uns sehr, möchten Sie allerdings um Ihr Verständnis für entsprechend längere Wartezeiten bitten. Wir werden niemanden vergessen und uns selbstverständlich um Ihr Anliegen kümmern.

Frage: Wie ist der Bearbeitungsstand nach erfolgreicher Inbetriebsetzung meiner Neuanlage?
Antwort: Aktuell erreichen uns sehr viele Anfragen rund um das Thema Einspeisen. Vor diesem Hintergrund stehen momentan die Telefone bei uns nicht still und sekündlich treffen E-Mails ein. Darüber freuen wir uns sehr, möchten Sie allerdings um Ihr Verständnis für entsprechend längere Wartezeiten bitten. Wir werden niemanden vergessen und uns selbstverständlich um Ihr Anliegen kümmern.

Um den Bearbeitungsstand Ihrer Neuanlage nach der erfolgten Inbetriebsetzung zu erfragen, schreiben Sie uns hier eine E-Mail oder rufen uns an unter 0621 57057-2945. Halten Sie bitte unbedingt die Meldungsnummer Ihrer Anlage aus der Einspeisezusage bereit (5000....).

Frage: Ich warte auf einen Termin zur Zählersetzung, an wen kann ich mich wenden?
Antwort: Schreiben Sie uns hier eine E-Mail oder rufen uns an unter 0621 585-2945. Halten Sie bitte unbedingt die Meldungsnummer Ihrer Anlage aus der Einspeisezusage bereit (5000xxxxx).

Frage: Wo finde ich Informationen zur Einspeisevergütung?
Antwort: Informationen zur Einspeisevergütung für Solaranlagen finden Sie hier. Informationen zur Vergütung für sonstige Anlagen haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Frage: Wie erhalte ich meine Einspeisevergütung?
Antwort: Sie haben eine Erzeugungsanlage in Betrieb genommen? Sie finden den Antrag zur kaufmännischen Anmeldung für die Einspeisevergütung hier für Solaranlagen oder hier für sonstige Anlagen.
Besitzen Sie bereits eine Einspeiseanlage, erhalten Sie von uns jedes Jahr im Dezember ein Anschreiben zur Zählerablesung. Auf Basis der Zählerstände zum 31.12. erstellen wir dann die jeweilige Jahresabrechnung und den neuen Abschlagsplan.

Frage: Wo finde ich eine aktuelle Fassung des EEG?
Antwort: Eine aktuelle Fassung des EEG finden Sie hier.

Frage: Wo finde ich meine Meldungsnummer?
Antwort: Ihre Meldungsnummer finden Sie auf der Einspeisezusage, die Ihnen nach der Anmeldung und Netzverträglichkeitsprüfung der Erzeugungsanlage und/oder des Speichers ausgestellt wurde.

Frage: Woher bekomme ich eine Rechnungskopie?
Antwort: Schicken Sie bitte hier eine Anfrage per E-Mail. Nennen Sie dabei bitte die betreffende Vertragskontonummer/n und das Abrechnungsjahr.

Frage: Ich habe eine Frage zu meiner Jahresendabrechnung, an wen kann ich mich wenden?
Antwort: Fragen zur Abrechnung stellen Sie bitte hier per E-Mail oder telefonisch unter 0621 57057-2946.

Frage: Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?
Antwort: Wenn Sie Ihre Bankverbindung für die Einspeisevergütung ändern möchten, senden Sie uns bitte das Formular Änderung der Bankverbindung ausgefüllt und unterschrieben hier per E-Mail.

Frage: Ich möchte die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, was muss ich tun?
Antwort: Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder Ihrem*Ihrer Steuerberater*in, ob Sie berechtigt sind, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Falls ja, nutzen Sie einfach und bequem unser Online-Formular. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Frage: Wann und wie muss ich meine Zählerstände abgeben?
Antwort: Die Zählerstände für die Vergütung der eingespeisten Strommengen melden Sie uns bitte jährlich zum 31.12 über unser Zählerstandsportal. Sie erhalten dazu im Dezember ein entsprechendes Anschreiben von uns.

Frage: Ich habe eine Erzeugungsanlage, aber ich habe kein Ableseschreiben erhalten. Wie kann ich meine Zählerstände melden?
Antwort: Sollten Sie kein Ableseschreiben erhalten haben, teilen Sie uns die Zählerstände für alle Zählwerke bitte per E-Mail hier unter Angabe Ihrer Zählernummer und der Vertragskontonummer stichtagsgenau zum 31.12.2022. Gerne können Sie uns auch ein Bild der Zählerstände schicken.
Ferner bitten wir Sie, uns Ihre Adresse zum Abgleich der Kontaktdaten mitzuteilen.

Frage: Ich habe von Ihnen ein Schreiben zur Übermittlung des Zählerstandes erhalten, doch die angegebenen Daten sind falsch. Was muss ich tun, um diese korrigieren zu lassen?
Antwort: Es tut uns leid, wenn auf Ihrem Schreiben zur Übermittlung des Zählerstandes falsche Daten abgedruckt sind. Um diese zu korrigieren, schreiben Sie uns einfach hier eine E-Mail. Wichtig: Halten Sie unbedingt Ihre Zählernummer und Vertragskontonummer bei der Übermittlung bereit.

Frage: Ich habe die Zählerstände online im Zählerstandsportal eingegeben, aber ich bin mir nicht sicher, ob sie richtig übermittelt wurden. Wie kann ich überprüfen, dass meine Zählerstände korrekt eingegangen sind?
Antwort: Wenn Ihre Daten erfolgreich übermittelt wurden, erscheint nach dem Absenden folgende Einblendung:
Zaehlerstand erfolgreich uebermittelt

Frage: Gibt es eine E-Mail-Bestätigung, dass die Zählerstände übermittelt wurden?
Antwort: Wenn Sie uns mit der Angabe der Zählerstände eine korrekte E-Mail-Adresse mitgeteilt haben, bestätigen wir Ihnen den Erhalt in einer E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Bitte prüfen Sie auch den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Accounts, falls Sie die Bestätigung nicht erhalten haben.

Frage: Was bedeuten die OBIS-Kennzahlen (z.B. 1.8.0, 2.8.0)?
Antwort:

  • Kennzahl 1.8.0: Dieser Wert zeigt den Strombezug.
  • Kennzahl 2.8.0: Dieser Wert zeigt die Menge an Strom, welche durch Ihre Erzeugungsanlage (z.B. Photovoltaikanlage) in das Stromnetz des Netzbetreibers eingespeist wurde.

In der folgenden Grafik haben wir dies für Sie dargestellt:

Zaehlerstand ablesen

Frage: An wen kann ich mich wenden, wenn ich meine Jahresabrechnung 4 Wochen nach Übermittlung der Zählerstände noch nicht erhalten habe?
Antwort: Sie haben Ihre Zählerstände erfolgreich übermittelt, aber nach vier Wochen keine Jahresabrechnung von uns erhalten? Dann schreiben Sie uns bitte hier eine E-Mail unter Angabe Ihrer Zählernummer und Ihrer Vertragskontonummer. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

Frage: Wie kann ich meine persönlichen Daten ändern?
Antwort: Wenn Sie uns eine Änderung der Adresse, Telefonnummer, Ihres Namens oder anderer Stammdaten mitteilen möchten, schreiben Sie uns bitte hier eine E-Mail.

Frage: Mein Zähler ist defekt, was muss ich tun?
Antwort: Liegt bei Ihrem Einspeisezähler ein Fehler oder Defekt vor, wenden Sie sich bitte hier per E-Mail oder telefonisch an das Einspeiserteam unter 0621 585-2945.

Frage: Meine Anlage / mein Wechselrichter ist defekt, was muss ich tun?
Antwort: In diesem Fall kontaktieren Sie bitte einen Installateurbetrieb, im Idealfall den Einrichter Ihrer Anlage.

Frage: Ich möchte mein Haus / meine Anlage verkaufen, was muss ich beachten?
Antwort: Soll eine Erzeugungsanlage dennBetreiber wechseln, muss dies beim Netzbetreiber angezeigt werden. Die entsprechenden Papiere und auszuführenden Schritte finden Sie hier.

Frage: Ich habe ein Haus mit PV / eine PV-Anlage übernommen, was muss ich beachten?
Antwort: Soll eine Erzeugungsanlage den Betreiber wechseln, muss dies beim Netzbetreiber angezeigt werden. Die entsprechenden Papiere und auszuführenden Schritte finden Sie hier.

Frage: Wo finde ich Formulare für Einspeiser?
Antwort: Alle relevanten Formulare für Einspeiser finden Sie in unserem Formularcenter.

Frage: Kann ich einen Speicher nachrüsten?
Antwort: Ja, folgen Sie hierzu den 6 Schritten zur Inbetriebnahme einer Erzeugungsanlage und / oder Speicher

Frage: Ich möchte technische Änderungen an meiner Anlage vornehmen oder die Anlage umbauen. Was muss ich tun?
Antwort: Bitte folgen Sie den 6 Schritten für technische Änderungen.

Frage: Was passiert mit meiner Anlage, wenn die EEG-Vergütung nach 20 Jahren wegfällt?
Antwort: Auf der Seite Post-EEG haben wir aktuelle Informationen für Sie zusammengestellt.

Frage: Was bedeutet Redispatch und Redispatch 2.0?
Antwort: Beim Redispatch werden Engpässe bei der Stromübertragung im Höchstspannungsnetz ausgeglichen. Dazu wird die Stromerzeugung für die Dauer des Netzengpasses geregelt: Auf der einen Seite wird die Stromeinspeisung reduziert und auf der anderen Seite erhöht. In Summe soll die Erzeugung während des Engpasses konstant bleiben. So wird der Energiebedarf gedeckt und die Versorgungssicherheit gewährleistet. Bis 30.09.2021 erfolgte der sog. Redispatch 1.0 durch Regelung konventioneller Kraftwerke mit einer Leistung Pinst ≥ 10 MW.

Warum nun Redispatch 2.0?
Aktuell werden stetig dezentrale Erzeugungsanlagen gebaut. Zudem fallen Erzeugungskapazitäten aufgrund des  Atom- und Kohleausstiegs weg. Daher sollen nun auch dezentrale Stromerzeugungs- und Stromspeicheranlagen in das Netzengpassmanagement mit einbezogen werden. Für diese Anlagen galten bisher die Anforderungen des sog. Einspeisemanagements, die im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) festgehalten sind. Die Regelungen des Redispatch 2.0 führen das konventionelle Redispatch und das Einspeisemanagement zusammen und sind seit dem 01.10.2021 von allen Marktpartnern, wie z. B. Anlagenbetreiber*innen, Direktvermarktern und Netzbetreibern, verpflichtend umzusetzen.

Frage: Wo sind die gesetzlichen Grundlagen des Redispatch 2.0 zu finden?
Antwort: Die Erfordernisse des Redispatch 2.0 sind im Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG 2.0, Inkrafttreten am 17.05.2019) begründet. Die rechtlichen Grundlagen zum Redispatch 2.0, insbesondere zu Informationspflichten, fassen § 12 Abs. 4 und die §§ 13 ff. EnWG in den ab dem 01.10.2021 geltenden Fassungen sowie die Beschlüsse und Festlegungen der Bundesnetzagentur zusammen (mehr Infos finden Sie hier).

Frage: Was ist das Ziel von Redispatch 2.0?
Antwort: Das Ziel von Redispatch 2.0 ist eine Entlastung und Optimierung der Netzführung und seiner Kosten. Außerdem sollen durch Redispatch 2.0 planbare und nicht planbare Netzengpässen bereinigt werden. Sicherheit und Zuverlässigkeit der Stromversorgung werden so ausgebaut und die Kosten der bisherigen Einspeisemanagementmaßnahmen reduziert.

Frage: Welche Anlagen sind von Redispatch 2.0 betroffen?
Antwort: Die Regelungen des Redispatch 2.0 sind für alle durch den Netzbetreiber steuerbaren Stromerzeugungsanlagen, wie Erneuerbare-Energien- oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, sowie Stromspeicheranlagen ab einer installierten Leistung von Pinst ≥ 100 kW verpflichtend. Anlagen mit einer installierten Leistung unter 100 kW werden nur hinzugezogen, wenn sie bereits heute durch den Netzbetreiber geregelt werden können. Dies kann beispielsweise bei Verklammerungen gemäß EEG oder Anbindungen einer Stromerzeugungsanlage mit einer weiteren Stromerzeugungsanlage (bei einer installierten Leistung von Pinst ≥ 100 kW) über denselben Netzanschluss der Fall sein.

Frage: Welche neuen Aufgaben und Pflichten kommen nun auf Anlagenbetreiber*innen zu?
Antwort:

  1. Abstimmung und Festlegung der grundsätzlichen Angaben:
  • Benennung eines Einsatzverantwortlichen (EIV) und eines Betreibers einer technischen Ressource (BTR), falls diese Rollen nicht durch den Anlagenbetreiber selbst ausgeübt werden
  • Prüfung der Zuordnungen Technische- zu Steuerbare Ressourcen-ID
  • Festlegung des Bilanzierungsmodells (Planwert- oder Prognosemodell)
  • Festlegung des Abrechnungsmodells (Spitz-, Spitz-Light- oder Pauschalwertverfahren)
  • Festlegung der Wetterdatenbereitstellung (nur für fluktuierende Einspeiser in Abhängigkeit von Bilanzierungsmodell und Abrechnungsverfahren)
  • Festlegung der Abrufart für die Leistungsreduzierung (Aufforderungsfall oder Duldungsfall)
  1. Beantragung von Marktpartner-IDs, falls die Rollen EIV und BTR nicht durch den*die Anlagenbetreiber*in selbst ausgeübt werden
     
  2. Registrierung und Bereitstellung von Stammdaten bei RAIDA
     
  3. Teilnahme an den Prozessen von Redispatch 2.0:
  • Bereitstellung von Planungsdaten (nur im Planwertmodell) über RAIDA
  • Bereitstellung von Nichtbeanspruchbarkeiten (nur im Prognosemodell) über RAIDA
  • Bereitstellung von marktbedingten Anpassungen (nur bei Prognosemodell) über RAIDA
  • Bereitstellung von Echtzeitdaten nach Aufforderung durch uns als Netzbetreiber
  • Durchführung Abruf der Einspeiseanlage durch uns als Netzbetreiber im Duldungsfall
  • Abruf der Einspeiseanlage über RAIDA, falls wir als Netzbetreiber Sie dazu auffodern

Ein für Anlagenbetreiber*innen essenzieller Teil im Redispatch 2.0 ist der Stammdatenaustausch, in dem der Austausch von anlagenspezifischen Stammdaten und Planungsdaten abgehandelt wird.
In diesem Kontext wurden auf Anlagenbetreiber*innenseite zwei neue Marktrollen geschaffen: Der Einsatzverantwortliche (EIV) und Betreiber einer technischen Ressource (BTR). Die Rollen können von dem Anlagenbetreiber selbst oder durch einen von ihm beauftragten Dienstleister übernommen werden. Eine offene Dienstleisterliste mit Anbietern hat der BDEW hier veröffentlicht. Hierzu zählen u. a. Direktvermarkter.

Frage: Was ist RAIDA?
Antwort: Zum verbesserten Datenaustausch wurde eine neue deutschlandweite Plattform ins Leben gerufen: Die Kommunikation zwischen Anlagenbetreiber*innen und Netzbetreibern wird über die im Netzbetreiberprojekt connect+ entwickelte IT-Plattform RAIDA realisiert. RAIDA übernimmt die neue Marktrolle des "Data-Provider". Zur Kommunikation sind verschiedene Übertragungswege möglich: AS2, E-Mail via SMTP, SFTP oder REST. Der Versand und Empfang von Abrechnungs-, Bilanzierungs- und Echtzeitdaten sowie von Steuerbefehlen erfolgt allerdings weiterhin über die bestehenden Datenwege.

Frage: Was ist der Einsatzverantwortliche (EIV) und was ist der bzw. die Betreiber*in einer technischen Ressource (BTR)?
Antwort: Der Anlagenbetreiber ist für den Einsatz der Anlage zuständig. Zur Rolle des EIV gehört die Planung und Einsatzführung einer technischen Ressource und der Austausch von Stamm-, Planungs- bzw. Bewegungsdaten mit dem Netzbetreiber. Der Einsatzverantwortliche (EIV) ist die durch den Anlagenbetreiber der Stromerzeugungs- oder Stromspeicheranlagen gegenüber dem Netzbetreiber benannte juristische Person, die im Namen dessen die notwendigen Abstimmungen im Rahmen des Redispatch 2.0 führt.

Der BTR ist für den Betrieb einer Technischen Ressource zuständig. Er ist bei der Abstimmung der Ausfallarbeit mittels EDIFACT-Nachrichten nach einem Redispatch-Abruf involviert.

Frage: Was stellen die neuen SR- und TR-IDs dar?
Antwort: Die eigentlichen Stromerzeugungs- oder Stromspeicheranlagen (bspw. ein Windrad in einem Windpark) werden im Rahmen von Redispatch 2.0 als Technische Ressourcen (TR) bezeichnet. Eine oder mehrere Technische Ressourcen (TR) können über eine gemeinsame Steuerbare Ressource (bspw. eine Fernwirkanlage oder ein Tonfrequenzrundsteuerempfänger) am Netzanschluss abgerufen bzw. geregelt werden. Jede TR ist genau einer SR zugeordnet. Eine SR kann aus mehreren TR aufgebaut sein. Damit die sichere Marktkommunikation im Redispatch 2.0 für alle Marktpartner gewährleistet werden kann, wurden neue BDEW-Codes eingeführt. Unter anderem sind dies der BDEW-Code für TR beginnend mit „D“ und der BDEW-Code für SR beginnend mit „C“. Diese Codenummern beantragt der Netzbetreiber und ordnet diese den entsprechenden Ressourcen zu.

Frage: Was bedeutet Prognose- und Planwertmodell?
Antwort: Für den im Redispatch 2.0 vorgesehenen bilanziellen Ausgleich sind zwei Bilanzierungsmodelle definiert:

  • Planwertmodell
  • Prognosemodell

Jede Steuerbare Ressource muss einem der beiden Bilanzierungsmodelle zugeordnet werden. Einspeiseanlagen, die Fahrpläne liefern müssen, werden dem Planwertmodell zugeordnet. Alle übrigen Anlagen werden dem Prognosemodell zugeordnet. Unter bestimmten Bedingungen können Anlagen mit fluktuierender Stromerzeugung auch dem Planwertmodell zugeordnet werden.
Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass im Planwertmodell der*die Anlagenbetreiber*in bzw. der*die EIV die geplanten Einspeisewerte an den Netzbetreiber übermitteln muss, wohingegen im Prognosemodell vom Netzbetreiber eine Einspeiseprognose erstellt wird.

Frage: Wie unterscheiden sich die Abrufarten?
Antwort: Im Duldungsfall führt der anweisende Netzbetreiber die Steuerung der SR selbst durch. Dies stellt den häufigsten Regelfall dar.
Im Aufforderungsfall fordert der anweisende Netzbetreiber den*die EIV dazu auf, die Stromerzeugung oder den Strombezug seiner SR zu verändern.

Frage: Wie unterscheiden sich die Abrechnungsmodelle?
Antwort: Zur Bestimmung der Ausfallarbeit stehen im Prognosemodell prinzipiell drei Abrechnungsvarianten zur Verfügung:

  • Spitzabrechnung (Nutzung von gemessenen Wetterdaten an der Anlage)
  • Spitzabrechnung Light (Nutzung von Referenzmesswerten in der Nähe des Standorts der Anlage)
  • Pauschal-Abrechnung (Fortschreibung des Einspeiselastgangs der letzten vollen Viertelstunde vor der Redispatch-Maßnahme)

Zur Bestimmung der Ausfallarbeit stehen im Planwertmodell prinzipiell zwei Abrechnungsvarianten zur Verfügung:

  • Spitzabrechnung (Ex-ante-Fahrplan)
  • Pauschal-Abrechnung (Fortschreibung des Einspeiselastgangs der letzten vollen Viertelstunde vor der Redispatch-Maßnahme)

Die Festlegung auf eine Abrechnungsvariante erfolgt für jede Anlage durch den Anlagenbetreiber bis zum 30.11. eines Jahres für das nachfolgende Kalenderjahr. Die initiale Zuordnung zum 01.10.2021 zu einer Abrechnungsvariante bei Bestandsanlagen erfolgt durch den Anschlussnetzbetreiber, wenn nicht der Anlagenbetreiber bis zum 30.06.2021 eine Festlegung getroffen hat.

Frage: Welche Daten sind mit dem Netzbetreiber abzustimmen und von dem Anlagenbetreiber an den Netzbetreiber zu übermitteln?
Antwort: Die von Anlagenbetreiber zu übermittelnden Daten werden in Stammdaten, Planungsdaten, Nichtbeanspruchbarkeiten und Echtzeitdaten unterteilt.

  • Stammdaten betreffen im Wesentlichen allgemeine Daten zur Anlage. Einige Daten hierzu sind uns auch bereits bekannt.  
  • Im Planwertmodell sind von Anlagenbetreiber bzw. EIV bis 14:30 Uhr Planungsdaten für den nachfolgenden Tag zu melden.
  • Im Prognosemodell sind von Anlagenbetreiber bzw. EIV Nichtbeanspruchbarkeiten seiner Anlage mitzuteilen. Daten zur Nichtbeanspruchbarkeit beziehen sich beispielsweise darauf, ob Strom aus der Anlage im Kundennetz selbst verbraucht wird. Im Prognosemodell muss der Anlagenbetreiber bzw. EIV auch die marktbedingte Anpassung melden.
  • Echtzeitdaten stellen akute Veränderungen der Fahrweise der Anlage dar, etwa aus marktbezogenen oder technischen Gründen.

Einzelheiten zu den zu übermittelnden Daten sind bei der Bundesnetzagentur hier abrufbar.
Der Austausch der Stamm- und Planungsdaten soll automatisiert mittels definierter Formate zwischen der*dem EIV und dem Anschlussnetzbetreiber der jeweiligen Einspeiseanlage erfolgen.

Frage: Wie erfolgt der elektronische Datenaustausch?
Antwort: Informationen zu den notwendigen Formaten für den Datenaustausch im Redispatch 2.0 sind in der „Mitteilung Nr. 16 zu den Datenformaten zur Abwicklung der Marktkommunikation“ der Bundesnetzagentur einsehbar. Anlagenbetreiber können uns die Daten also nicht formfrei zukommen lassen, sondern müssen den Kommunikationsweg über RAIDA einhalten.

Frage: Wird der Anlagenbetreiber im Fall einer Redispatch-Maßnahme entschädigt?
Antwort: Bei einer Redispatch-Maßnahme erfolgt eine Anpassung bzw. Aufforderung zur Anpassung der Wirkleistungserzeugung oder des Wirkleistungsbezugs einer Stromerzeugungs- oder Stromspeicheranlage durch den Netzbetreiber. Der Anlagenbetreiber erhält vom Netzbetreiber eine finanzielle und der Bilanzkreisverantwortliche ggf. eine bilanzielle Entschädigung. Hierfür wird die Ausfallarbeit vom Netzbetreiber ermittelt und mit dem BTR abgestimmt. Eine ausgebliebene Stammdatenmeldung führt jedoch dazu, dass die Ausfallarbeit bei Redispatch-Maßnahmen nicht mit den Betreiber*innen der technischen Ressourcen (BTR) abgestimmt werden kann. Ohne eine Festlegung zur Ausfallarbeit ist eine finanzielle Entschädigung nicht möglich.

Frage: Wie erhalte ich weitere Informationen?
Antwort: Der BDEW informiert hier.
Die Festlegungen der Bundesnetzagentur finden Sie hier.