Das ist neu seit Februar 2025
Am 24. Februar 2025 wurde die Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit den neuen Regelungen setzt der Gesetzgeber den Rahmen für einen beschleunigten und effizienteren Rollout intelligenter Messsysteme – verbunden mit neuen Anforderungen, erweiterten Pflichten und angepassten Preisobergrenzen.
Wir geben Ihnen hier einen kompakten Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Wissenswert: Sie möchten wissen, worin sich konventionelle Messeinrichtungen (kME), moderne Messeinrichtungen (mME) und Intelligente Messsysteme (iMSys) unterscheiden? Auf unserer Seite Stromzähler im Vergleich zeigen wir Ihnen anschaulich die Unterschiede, Funktionen und Einsatzbereiche der verschiedenen Zählertypen.
Neue Preisobergrenzen für intelligente Messsysteme
Die Novelle bringt eine Anpassung der gesetzlich vorgegebenen Preisobergrenzen für den Messstellenbetrieb mit sich. Damit trägt der Gesetzgeber dem gestiegenen technischen und organisatorischen Aufwand beim Rollout intelligenter Messsysteme (iMSys) Rechnung. Netzbetreiber müssen ihre Preisblätter aktualisieren und öffentlich zugänglich machen. Eine Übersicht der aktuellen Preisblätter der Pfalzwerke Netz AG finden Sie hier.
Die neuen Preisobergrenzen gelten ab dem 01.01.2025. Die Pfalzwerke Netz AG setzen die Preisanpassung zum 01.07.2025 um.
Die Höhe der Entgelte richtet sich unter anderem nach:
- der Art und Ausstattung Ihrer Messstelle
- Ihrem Stromverbrauch der letzten drei Jahre
- der installierten Leistung Ihrer EEG-Anlage
- dem Vorhandensein steuerbarer Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG
Je nach Verbrauch und Anlagengröße gelten unterschiedliche Preisgruppen. Der nachfolgenden Tabelle können Sie den Anwendungsfall und die zugehörige Preisanpassung entnehmen:
Nr. |
Anwendungsfall |
2024 |
2025 |
Differenz |
1 | mME | 20 € | 25 € | + 5 € |
2 | iMSys (optional), bis 6.000 kWh | 20 € | 30 € | + 10 € |
3 | iMSys von 6.001 bis 10.000 kWh | 20 € | 40 € | + 20 € |
4 | iMSys von 10.001 bis 20.000 kWh | 50 € | 50 € | unverändert |
5 | iMSys von 20.001 bis 50.000 kWh | 90 € | 110 € | + 20 € |
6 | iMSys von 50.001 bis 100.000 kWh | 120 € | 140 € | + 20 € |
7 | iMSys mit EEG/KWKG-Anlage > 7 kW bis 15 kW | 20 € | 50 € | + 30 € |
8 | iMSys mit EEG/KWKG-Anlage > 15 kW bis 25 kW | 50 € | 110 € | + 60 € |
9 | iMSys mit EEG/KWKG-Anlage 25–100 kW | 120 € | 140 € | + 20 € |
Regelung für den Einbau von Steuerboxen
Mit der MsbG-Novelle wird die Einführung von Steuerboxen für EEG-Anlagen (z. B. Anlagenbetreiber nach EEG und/oder KWKG) und §14a-Anlagen (z. B. Wärmepumpen) verbindlich geregelt. Messstellenbetreiber sind durch die Novelle verpflichtet, bei EEG-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 7 kW und §14a-Anlagen neben einem intelligenten Messsystem (iMSys) auch eine Steuerbox zu installieren. Diese Vorgaben dienen der besseren Steuerbarkeit und Integration von erneuerbaren Energien ins Netz.
Der Messstellenbetreiber hat die Verantwortung, eigenständig den Zeitpunkt für die Ausstattung mit einer Steuerbox festzulegen. Dabei berücksichtigt er die Rollout-Quoten, die im § 45 des Messstellenbetriebsgesetzes definiert sind. Sobald der Einbau der Steuerbox konkret geplant ist, informiert die Pfalzwerke Netz AG ihre Kundinnen und Kunden rechtzeitig.
Neue Rollout-Quoten
Die Novelle definiert ambitioniertere Rollout-Ziele für Intelligente Messsysteme und verpflichtet grundzuständige Messstellenbetreiber zu klaren Ausbaustufen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Ausstattung steuerbarer Anlagen, um den Aufbau eines netzdienlichen, intelligenten Stromnetzes zu unterstützen.
Was bedeutet das konkret?
- Bis Ende des Jahres 2025 müssen 20 % aller Pflichteinbaufälle (Kunden mit einem Verbrauch von 6.000 – 100.000 kWh und Kunden mit einer §14a-Anlage) mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein.
- Ab 2026 liegt im Rollout ein besonderer Fokus auf Neuanlagen (Pflichteinbaufälle), da diese immer innerhalb von 2 Jahren ausgestattet werden müssen.
- Bis zum Jahr 2032 müssen dann mindestens 90% aller Pflichteinbaufälle umgerüstet sein.
Preisblätter
Preise für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) ab 01.07.2025
Preise für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) vom 01.01.2025 bis 30.06.2025
Preise für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) bis 01.01.2024
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