Unsere Hochlastzeitfenster Unsere Hochlastzeitfenster

Gemäß § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) können Letztverbraucher, die das Netz besonders intensiv nutzen oder bei denen die Jahreshöchstlast vorhersehbar in lastschwachen Zeiten auftritt, ein individuelles Netzentgelt vereinbaren. Letztere nennt man auch atypische Netznutzer. Damit kommt den Hochlastzeitfenstern bei der Berechnung individueller Netzentgelte eine zentrale Rolle zu.

Für die Genehmigung von individuellen Netzentgelten halten wir uns an den Leitfaden der Bundesnetzagentur (BNetzA) von September 2011.

Hier finden Sie die durch uns berechneten Hochlastzeitfenster.