Sie haben eine Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) im Einsatz oder produzieren mit Brennstoffzellen Strom im Überfluss? Wandeln Sie überschüssige Energie in monetären Wert um und lassen Sie sich Ihre Eigenproduktion vergüten.
Wir erklären Ihnen, wie das geht.
Für alle Einspeiser: Lesen Sie Ihren Zählerstand am 31. Dezember ab und tragen Sie ihn bei der Einspeiserablesung in unserem Zählerstandsportal bequem ab dem 01.01.2022 ein. Weitere Informationen und die Zugangsdaten erhalten Sie in einem Infoschreiben zum Jahresende.
Alles auf einen Blick:
Kraft-Wärme-Kopplung, Brennstoffzellen, Biomasse, Wind, Abfallverbrennung – die Palette an Quellen für selbsterzeugten Strom ist vielfältig. Damit wir Ihnen passende Unterlagen zur Beantragung der Einspeisevergütung vorbereiten können, senden Sie uns bitte eine E-Mail an einspeiser@pfalzwerke-netz.de unter dem Betreff „KWK-Unterlagen_[Anlagenbetreiber], [Anlagenstandort]“ zu.
Nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) erhalten Sie als Betreiber einer KWK-Anlage zeitlich befristete Zuschlagszahlungen. Voraussetzung für diese Förderung ist die Zulassung Ihre KWK-Anlage durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA. Die aktuellen Formulare finden Sie auf der Webseite des BAFA.
Wie alle Erzeugungsanlagen muss auch die KWK-Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) angemeldet werden. Dafür gibt Ihnen die Bundesnetzagentur einen Monat Zeit. Dank des Online-Portals können Sie dies bequem von Zuhause aus erledigen. Die Eintragung in das Marktstammdatenregister ist für uns eine Voraussetzung zur Vergütung von Zuschlagszahlungen.
Um die Auszahlung der Einspeisevergütung veranlassen zu können, benötigen wir
- Ihre Meldebescheinigung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur als PDF: Senden Sie diese bitte unter dem Betreff „MaStR-Nr._[Anlagenbetreiber], [Anlagenstandort]“ an die E-Mail-Adresse einspeiser@pfalzwerke-netz.de.
- Alle ausgefüllten Formulare aus dem Dokumentensatz. Senden Sie diese bitte unter dem Betreff „KWK_[Ort], [Straße], [Name]“ an dieselbe E-Mail-Adresse, einspeiser@pfalzwerke-netz.de.
Wir freuen uns auf den persönlichen Austausch mit Ihnen.
Vergütung von KWKG-Strom
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) regelt den Erhalt, die Modernisierung sowie den Ausbau von KWK-Anlagen. Darüber hinaus legt es fest, wie Energie aus Kraft-Wärme-Kopplung vergütet wird.
Die Vergütung für KWK-Strom besteht aus drei Teilen:
- dem Preis für den eingespeisten Strom nach § 4 Abs. 3 KWKG
- einem KWK-Zuschlag nach den §§ 7, 9 und 13 KWKW
- vermiedene Netzentgelte (nicht bei Ausschreibung nach KWKG)