Alle Verträge rund um den Messstellenbetrieb Alle Verträge rund um den Messstellenbetrieb

Sie möchten Einbau, Betrieb und Wartung Ihres Zählers über einen Dritten regeln?

Achten Sie darauf, dass dieser die eichrechtlichen Vorschriften gewährleistet. Die Messung der gelieferten Energie verbleibt bei uns als grundzuständiger Messstellenbetreiber.

Auf dieser Seite haben wir alle Verträge rund um den Messstellenbetrieb für Sie gebündelt.

Alle Verträge für Messstellenbetreiber auf einen Blick


Möchten Sie Messstellen in unserem Netz betreiben, müssen Sie einen Rahmenvertrag mit uns schließen und sich mit unseren technischen Mindestanforderungen vertraut machen.


 

Alle Verträge für Stromlieferanten auf einen Blick


Sie sind Stromlieferant*in und möchten, dass wir für Sie den Einbau, Betrieb sowie die Wartung von Messstellen und ihren Messeinrichtungen inklusive Messsysteme für Kund*innen in unserem Netzgebiet übernehmen? Dann können Sie mit uns einen Messstellenvertrag schließen. Hier finden Sie alle notwendigen und relevanten Downloads für den Vertragsabschluss.


 

Alle Verträge für Anschlussnutzer*innen und Anlagenbetreiber*innen auf einen Blick


Wir freuen uns sehr, dass Sie den Einbau und die Betreuung Ihrer Messsysteme in unsere Hände legen möchten. Wir haben einen Messstellenvertrag aufgesetzt, der die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Sinne des § 9 Abs. 4 MsbG regelt.