Sie möchten Einbau, Betrieb und Wartung Ihres Zählers über einen Dritten regeln?
Achten Sie darauf, dass dieser die eichrechtlichen Vorschriften gewährleistet. Die Messung der gelieferten Energie verbleibt bei uns als grundzuständigem Messstellenbetreiber.
Auf dieser Seite haben wir alle Verträge rund um den Messstellenbetrieb für Sie gebündelt.
Vertragsunterlagen für Messstellenbetreiber
Möchten Sie Messstellen in unserem Netz betreiben, müssen Sie einen Rahmenvertrag mit uns schließen und sich mit unseren technischen Mindestanforderungen vertraut machen.
Die nachstehenden Unterlagen für Messstellenbetreiber stehen Ihnen als PDF zur Verfügung:
- Neuer Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom
Der neue Vertrag kommt bei allen neuen Vertragsverhältnissen ab sofort zum Einsatz. - Alter Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom
Für bestehenden Vertragsverhältnisse gilt bis zum 30.06.26 dieser Vertrag, ab dem 01.07. kommt der neue Vertrag zur Anwendung - Anlage 1: Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz
- Kontaktdatenblatt
Vertragsunterlagen für Stromlieferanten
Sie sind Stromlieferant und möchten, dass wir für Sie den Einbau, Betrieb sowie die Wartung von Messstellen und ihren Messeinrichtungen inklusive Messsysteme für Kunden in unserem Netzgebiet übernehmen? Dann können Sie mit uns einen Messstellenvertrag schließen. Hier finden Sie alle notwendigen und relevanten Downloads für den Vertragsabschluss.
Die folgenden Dokumente für Stromlieferanten können Sie im PDF‑Format abrufen:
- Neuer Messstellenvertrag Strom für Lieferanten
Der neue Vertrag kommt bei allen neuen Vertragsverhältnissen ab sofort zum Einsatz. - Alter Messstellenvertrag Strom für Lieferanten
Für bestehenden Vertragsverhältnisse gilt bis zum 30.06.26 dieser Vertrag, ab dem 01.07. kommt der neue Vertrag zur Anwendung. - Aktuelle Netznutzungsentgelte
- Preise für den Messstellenbetrieb von mME und iMSys
- Kontaktdatenblatt
- Neues Formblatt nach § 54 MsbG
Das neue Formblatt kommt bei allen neuen Vertragsverhältnissen ab sofort zum Einsatz. - Altes Formblatt nach § 54 MsbG
Für bestehenden Vertragsverhältnisse gilt bis zum 30.06.26 dieses Formblatt, ab dem 01.07. kommt das neue Formblatt zur Anwendung. - Vereinbarung über elektronische Datenverarbeitung
Vertragsunterlagen für Anschlussnutzer und Anlagenbetreiber
Wird Ihre Messeinrichtung von uns betrieben und Ihr Energielieferant hat keinen Messstellenrahmenvertrag mit uns abgeschlossen, entsteht das Messstellenvertragsverhältnis automatisch durch die Nutzung Ihres Netzanschlusses. Der verpflichtende Musterwortlaut der Bundesnetzagentur gilt ab sofort für neue Verträge und ab dem 01.07.2026 auch für bestehende Verträge.
Hier finden Sie alle relevanten Dokumente für Anschlussnutzer und Anlagenbetreiber als PDF:
- Neuer Messstellenvertrag Strom für Anschlussnehmer und Anlagenbetreiber
Der neue Vertrag kommt bei allen neuen Vertragsverhältnissen ab sofort zum Einsatz. - Alter Messstellenvertrag Strom für Anschlussnehmer und Anlagenbetreiber
Für bestehenden Vertragsverhältnisse gilt bis zum 30.06.26 dieser Vertrag, ab dem 01.07. kommt der neue Vertrag zur Anwendung.
Wichtiger Hinweise zu Ihrem Vertrag:
- Für Sie ändert sich nichts. Der neue Vertrag muss nicht unterschrieben werden. Der Vertrag kommt automatisch zustande, sobald Sie die Messstellen weiter nutzen.
Vertragsunterlagen für Energie-Service-Anbieter
Sie möchten als Energie-Service-Anbieter auf Messwerte aus intelligenten Messsystemen zugreifen? Dann benötigen Sie einen entsprechenden Rahmenvertrag zur Messwertbereitstellung. Hier finden Sie alle relevanten Informationen und Dokumente für den Vertragsabschluss.
Das folgende Dokument steht Ihnen zum Download zur Verfügung:
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