Die Pfalzwerke Netz AG ist bestrebt, ihre digitalen Angebote im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der zugrunde liegenden Norm EN 301 549 barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.pfalzwerke-netz.de sowie die zugehörigen Subdomains online-planauskunft.pfalzwerke-netz.de und onlineservice.pfalzwerke-netz.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannten Websites sind derzeit in Teilen barrierefrei. Die Einschätzung beruht auf den Ergebnissen eines externen WCAG-2.1-Audits (Konformitätsstufe AA) sowie ergänzender interner Nachtests.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachfolgenden Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:
- Wahrnehmbarkeit
Das Kontrastverhältnis von Text- und Bedienelementen ist an einigen Stellen nicht ausreichend
Designbedingt kann der Textabstand stellenweise nur geringfügig verändert werden
Zurzeit gibt es noch einige Bilder und Bedienelemente, die nicht mit einem ausreichenden Alternativtext versehen sind
Überschriften, Beschriftungen und Links sind noch nicht alle ausreichend aussagekräftig
Die Datentabellen sind oft nicht barrierefrei aufgebaut und die Zuordnung der Tabellenzellen fehlt
An einigen Stellen ist der Fokus ganz oder teilweise verdeckt
- Bedienbarkeit
Einige interaktive Elemente (z. B. Buttons) haben zu kleine Zielbereiche
Die Musterrechnung, die Hoverboxen, die Checkboxen für die Nutzereinwilligung, der Datepicker sowie die zweite Navigationsebene können nicht mit der Tastatur bedient werden. Darüber hinaus gibt es Bereiche, in denen die Reihenfolge der Tastaturbedienung nicht schlüssig ist
- Robustheit
Noch haben nicht alle Elemente zugängliche Namen, Rollen oder übermitteln ihre Werte über die ARIA-Technik
Einige fokussierbare Elemente sind visuell versteckt, aber technisch aktiv
- PDF-Dokumente
Viele PDF-Dateien sind nicht barrierefrei (z. B. keine Tags, fehlende Lesereihenfolge)
Automatisch generierte Web-to-PDF-Dokumente werden sukzessive überarbeitet
Statische PDF-Dokumente müssen manuell angepasst werden
- Verständlichkeit
Die Inhalte und Funktionen der Websites sind grundsätzlich verständlich aufgebaut. Es wurden keine Barrieren hinsichtlich Sprache, Navigation oder Konsistenz festgestellt
Geplante Maßnahmen
Wir verfolgen das Ziel, die identifizierten Mängel schrittweise bis Mitte 2026 zu beheben.
Bereits eingeleitete Maßnahmen:
- Integration eines Barrierefreiheits-Checks für PDFs im Content-Management-System
- Erstellung eines internen Tutorials zur barrierefreien PDF-Erstellung
- Sensibilisierung der Fachabteilungen für barrierefreie Gestaltung
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 16.06.2025 auf Grundlage eines WCAG-Audits sowie ergänzende interne Prüfungen erstellt.
Feedback und Kontakt
Wir möchten unseren digitalen Auftritt kontinuierlich verbessern. Sollten Ihnen Barrieren auffallen oder haben Sie Hinweise zur digitalen Barrierefreiheit, kontaktieren Sie uns bitte über unser barrierefreies Kontaktformular:
Marktüberwachung und Beschwerden
Die Einhaltung der Anforderungen des BFSG wird durch die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) kontrolliert.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre Anfrage zur digitalen Barrierefreiheit nicht zufriedenstellend beantwortet wurde, können Sie sich an die MLBF wenden:
Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit (MLBF)
Sitz: Magdeburg
Zuständig ab dem 28. Juni 2025
Änderungshistorie der Barrierefreiheitserklärung*
Datum / Änderung
25.06.2025 / Erstveröffentlichung der Barrierefreiheitserklärung
*Diese Historie wird fortlaufend aktualisiert, um die Nachvollziehbarkeit der Barrierefreiheitsmaßnahmen zu gewährleisten.