Ergebnisse der Differenzbilanzierung
Die Ergebnisse unserer Differenzbilanzierung gemäß § 12 Abs. 3 Satz 3 StromNZV finden Sie hier.
Jahresmehr- und Jahresmindermengen
Die Abrechnung der Jahresmehr- und Jahresmindermengen erfolgt nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungsjahres zwischen Lieferanten und Netzbetreiber oder zwischen Kunden und Netzbetreiber. Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 3-5 der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV, lfd. Nr. 11) berechnen wir auf Grundlage der monatlichen Marktpreise einen einheitlichen Preis für die Jahresmehr- und Jahresmindermengen.
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