Einspeiser werden bis 100 kW Einspeiser werden bis 100 kW

Rund zwei Millionen Menschen in Deutschland produzieren selbst Strom. Möchten Sie ebenfalls Strom erzeugen? Willkommen in der wachsenden Gemeinschaft! 

Wir erklären Ihnen, wie Sie in sechs Schritten Stromproduzent*in werden und Anderen Energie aus Sonne, Biomasse oder Brennstoffzellen zur Verfügung stellen.

  Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen und schnell zum gewünschten Ergebnis kommen.

Zum Erhalt einer für 6 Monate befristeten Leistungszusage muss für jede geplante Anlage die Anmeldung einer Erzeugungsanlage sowie ein aktueller Lageplan eingereicht werden. Dies gilt auch bei bereits zugesagter Leistung, wenn technische Änderungen oder eine Erweiterung der Anlage geplant werden.
Falls bestehende Anlagen erweitert/geändert werden, muss die Netzverträglichkeit bzw. die Konformität zu geltenden technischen Regeln geprüft werden. Relevant ist die gesamte elektrische Leistung am bestehenden Netzanschluss.

Jede Anlage wird auf ihre Netzverträglichkeit geprüft. Übersteigt die installierte Leistung auf einem Grundstück mit bestehendem Netzanschluss 30 kW, ist diese Netzverträglichkeitsprüfung kostenpflichtig, ebenso für geplante Anlagen auf einem Grundstück ohne bestehenden Netzanschluss.

Dazu muss ein schriftlicher Auftrag erteilt werden. Dieser wird Ihnen bei Bedarf zugesendet.

Wird die Anlage nicht innerhalb der genannten Frist in Betrieb genommen, werden die genannten Kosten in Rechnung gestellt und nach erfolgter Inbetriebnahme der Anlage zu 100% erstattet

Je nach Anlagenart und -größe kann die Bearbeitung dieser Netzanfrage mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Nach erfolgter Zusage durch den Netzbetreiber wird die entsprechende Netzkapazität für 6 Monate, ausgehend vom Datum der schriftlichen Einspeisezusage, für diese Erzeugungsanlage reserviert.

Nach Ablauf dieser 6 Monate verfällt die Leistungszusage. Bei Änderung der Anlagen und/oder der Leistung ist eine erneute Anfrage beim Netzbetreiber zu stellen.

Weitere Details entnehmen Sie bitte unserem Infoblatt zur Netzzusage. Das Formular "II Inbetriebsetzungsauftrag einer Erzeugungsanlage" erhalten Sie mit der Netzzusage.

Den Inbetriebsetzungsantrag stellen Sie bitte nach Fertigstellung Ihrer Erzeugungsanlage. Die Inbetriebsetzung kann nur erfolgen, wenn folgende Unterlagen vollständig eingereicht wurden:


Schicken Sie die eingescannten unterschriebenen Dokumente bitte an folgende Email: erzeugungsanlagen@pfalzwerke-netz.de

Betreff: EZA-IB, [Ort], [Straße], [Name]
Die Pfalzwerke Netz AG behält sich vor, Anlagen stichprobenartig in Augenschein zu nehmen und zu bewerten. Bitte beachten Sie, dass auch weiterhin keine Erzeugungsanlage ohne unsere vorherige Zustimmung mit dem Netz parallelgeschaltet werden darf. Hierdurch können ggf. Schäden bei Dritten verursacht werden, für die ein*e Anlagenbetreiber*in und/oder ein*e Elektroinstallateur*in haften muss.

Bitte nutzen Sie zur Anmeldung ausschließlich das Formular der Pfalzwerke Netz AG. (siehe Schritt 1)

Mit dem Zählertausch bzw. der Zählermontage schaffen wir die Voraussetzung für die Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage.

Als Anlagenbetreiber*in beachten Sie bitte, dass Sie mit uns eine Terminabsprache mindestens 6 Werktage vor geplanter Abnahme vornehmen und der/die verantwortliche Anlagenerrichter*in (z.B. Elektrohandwerker*in, bzw. -installateur*in) zwecks Anlagenprüfung vor Ort ist.

Das Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen E.8 ist dem Netzbetreiber spätestens bei der Installation der Abrechnungsmessung ausgefüllt und unterschrieben zu übergeben.

Als frisch gebackene*r Anlagenbetreiber*in bestätigen Sie uns bitte noch, dass Sie alle erforderlichen Regelungen eingehalten haben und allen gesetzlichen Pflichten nachgekommen sind. Mit der Einreichung dieser Erklärung:

sichern Sie sich außerdem die Auszahlung der Einspeisevergütung. Senden Sie uns die Erklärung und die dazugehörigen Unterlagen bitte ausgefüllt und unterzeichnet an unser Postfach einspeiser@pfalzwerke-netz.de. Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Antrag nur unter Angabe der Meldungsnummer zuordnen und bearbeiten können.*

Marktstammdatenregister: Bitte denken Sie daran, dass Sie Ihre Erzeugungsanlage und/oder Speicher im Marktstammdatenregister, dem Onlineportal der Bundesnetzagentur, anmelden müssen. 

Mehr Informationen zur Einspeisevergütung für Solaranlagen finden Sie hier.

Für die kaufmännische Anmeldung einer KWK-Anlage, Blockheizkraftwerk oder Brennstoffzelle folgen Sie hier den Anweisungen.

*Beachten Sie bitte, dass ab dem 01.01.2020 keine Einspeiseverträge mehr ausgestellt werden. Da das EEG dies nicht verpflichtend vorschreibt,  möchten wir aus Umweltschutzgründen darauf verzichten. Jede*r Betreiber*in erhält eine Vertragsübersicht mit allen relevanten Daten sowie den Abschlagsplan für das laufende Jahr.

Sie haben Fragen rund um das Thema Einspeisung? Wir sind für Sie da.

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Tel.: 0621/57057-2945
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Wredestraße 35
67059 Ludwigshafen

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