Einspeiser werden Einspeiser werden

Rund zwei Millionen Menschen in Deutschland produzieren selbst Strom. Möchten Sie ebenfalls Strom erzeugen? Willkommen in der wachsenden Gemeinschaft! 

Wir erklären Ihnen, wie Sie in sieben Schritten Stromproduzent*in werden und Anderen Energie aus Sonne, Biomasse oder Brennstoffzellen zur Verfügung stellen.

Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen und schnell zum gewünschten Ergebnis kommen.
 

Allgemeine Informationen zum Förderprogramm KfW 442: Für die erfolgreiche Teilnahme an diesem Förderprogramm sind einige Schritte notwendig, einschließlich Anmeldungen, Rückmeldungen und Zusagen von uns als Netzbetreiber. Um Ihnen bei diesen Schritten zu helfen, haben wir die wichtigsten Links und Informationen zur Anmeldung hier zusammengestellt.

Zum Erhalt einer für 6 Monate befristeten Leistungszusage muss für jede geplante Anlage die Anmeldung einer Erzeugungsanlage sowie ein aktueller Lageplan eingereicht werden. Dies gilt auch bei bereits zugesagter Leistung, wenn technische Änderungen oder eine Erweiterung der Anlage geplant werden.
Falls bestehende Anlagen erweitert/geändert werden, muss die Netzverträglichkeit bzw. die Konformität zu geltenden technischen Regeln geprüft werden. Relevant ist die gesamte elektrische Leistung am bestehenden Netzanschluss.

Jede Anlage wird auf ihre Netzverträglichkeit geprüft. Übersteigt die installierte Leistung auf einem Grundstück mit bestehendem Netzanschluss 30 kW, ist diese Netzverträglichkeitsprüfung kostenpflichtig, ebenso für geplante Anlagen auf einem Grundstück ohne bestehenden Netzanschluss.

Dazu muss ein schriftlicher Auftrag erteilt werden. Dieser wird Ihnen bei Bedarf zugesendet.

Wird die Anlage nicht innerhalb der genannten Frist in Betrieb genommen, werden die genannten Kosten in Rechnung gestellt und nach erfolgter Inbetriebnahme der Anlage zu 100% erstattet

Je nach Anlagenart und -größe kann die Bearbeitung dieser Netzanfrage mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Nach erfolgter Zusage durch den Netzbetreiber wird die entsprechende Netzkapazität für 6 Monate, ausgehend vom Datum der schriftlichen Einspeisezusage, für diese Erzeugungsanlage reserviert.

Nach Ablauf dieser 6 Monate verfällt die Leistungszusage. Bei Änderung der Anlagen und/oder der Leistung ist eine erneute Anfrage beim Netzbetreiber zu stellen.

Weitere Details entnehmen Sie bitte unserem Infoblatt.

Das Inbetriebsetzungsprotokoll reichen Sie bitte nach Fertigstellung Ihrer Erzeugungsanlage ein. Die Inbetriebsetzung kann nur erfolgen, wenn das

vollständig eingereicht wurde.

Zum Ausfüllen des Inbetriebsetzungsprotokolls verwenden Sie bitte folgende Unterlagen:

Schicken Sie die eingescannten unterschriebenen Dokumente bitte an folgende E-Mail-Adresse: erzeugungsanlagen@pfalzwerke-netz.de
Betreff: EZA, [Meldungsnummer], [Ort], [Straße], [Name]

Die Pfalzwerke Netz AG behält sich vor, Anlagen stichprobenartig in Augenschein zu nehmen und zu bewerten. Bitte beachten Sie, dass auch weiterhin keine Erzeugungsanlage ohne unsere vorherige Zustimmung mit dem Netz parallelgeschaltet werden darf. Hierdurch können ggf. Schäden bei Dritten verursacht werden, für die ein*e Anlagenbetreiber*in und/oder ein*e Elektroinstallateur*in haften muss.

Bitte nutzen Sie zur Anmeldung ausschließlich das Kundenportal der Pfalzwerke Netz AG. (siehe Schritt 1).

Mit einem Zweirichtungszähler schaffen wir die Voraussetzung für die Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage. Sollte dieser noch nicht vorhanden sein, erfolgt ein Zählertausch bzw. Zählermontage.

Als Anlagenbetreiber*in beachten Sie bitte, dass Sie mit uns eine Terminabsprache mindestens 6 Werktage vor geplanter Abnahme vornehmen und der/die verantwortliche Anlagenerrichter*in (z.B. Elektrohandwerker*in, bzw. -installateur*in) zwecks Anlagenprüfung vor Ort ist.

Ein möglicher Termin wird mit Ihrem Anlagenerrichter abgestimmt.

Das vollständig ausgefüllte Inbetriebsetzungsprotokoll (siehe Schritt 4) muss uns zwingend vorab mit allen notwendigen Unterschriften vorliegen.

Als frisch gebackene*r Anlagenbetreiber*in bestätigen Sie uns bitte noch, dass Sie alle erforderlichen Regelungen eingehalten haben und allen gesetzlichen Pflichten nachgekommen sind. Reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  1. Formular "Vergütungsrelevante Angaben zu einer neuen Erzeugungsanlage und/oder Speicher im Niederspannungsnetz"
  2. Registrierungsbestätigung der Anlage und/oder des Speichers aus dem Marktstammdatenregister
  3. Foto des Gebäudes inklusive der Modulfläche
  4. Ggf. Formular A
  5. Ggf. eine Abtretungserklärung

Bitte senden Sie uns die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Unterlagen per E-Mail an: einspeiser@pfalzwerke-netz.de. Die Einreichung der Dokumente ist Voraussetzung für die Auszahlung Ihrer Einspeisevergütung.

Hinweise:

  • Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Antrag nur unter Angabe der Meldungsnummer zuordnen und bearbeiten können. Die Meldungsnummer finden Sie auf Ihrer Einspeisezusage.
  • Mehr Informationen zur Einspeisevergütung für Solaranlagen finden Sie hier.
  • Für die kaufmännische Anmeldung einer KWK-Anlage, eines Blockheizkraftwerks oder einer Brennstoffzelle finden Sie hier weitere Informationen.

Nach Einreichung aller Unterlagen aus Schritt 6 prüfen wir Ihre Angaben und sprechen Sie bei Fragen direkt an. Aufgrund Ihrer Angaben wird Ihr Abschlagsplan erstellt, der Ihnen zusammen mit der Vertragsübersicht per Post zugeht.

Hinweise:

  • Beachten Sie bitte, dass seit dem 01.01.2020 keine Einspeiseverträge mehr ausgestellt werden. Da das EEG dies nicht verpflichtend vorschreibt, verzichten wir darauf, um Ressourcen zu schonen.

Relevante Downloads

Technische Anschlussbedingungen im Niederspannungsnetz der Pfalzwerke Netz AG (TAB)

Informationen zum Förderprogramm "Solarstrom für Elektroautos" KfW 442

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