Um Wettbewerb zu simulieren, gibt es Regulierungswerkzeuge wie die Anreizregulierung. Bei einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 und 5 der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) sind wir dazu verpflichtet, auch Ihre Entgelte anzupassen, soweit sich daraus eine Senkung der Netzentgelte ergäbe.
Aktuelle Netzentgelte
Veröffentlichung der Netznutzungsentgelte ab 01.01.2023 nach § 20 Abs.1, § 21 Abs. 3 EnWG
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Erlösobergrenze (EO) der Pfalzwerke Netz AG für die dritte Regulierungsperiode (2019 bis 2023) festgelegt. Sie wurde entsprechend den BNetzA-Hinweisen zur Anpassung der EO 2023 gemäß § 4 Abs. 3, 4 ARegV für das Kalenderjahr 2023 angepasst.
Auf dieser Basis haben wir die Entgelte für die Netznutzung und den grundzuständigen Messstellenbetrieb ab 01.01.2023 neu kalkuliert.
Die ab 01.01.2023 geltenden Netzentgelte sind dem untenstehenden Download zu entnehmen:
Netzentgelte für das Kalenderjahr 2023
Netzentgelte 2023 als PDF herunterladen
Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV
Frühere Netzentgelte
Sie möchten sich über frühere Netzentgelte informieren? Hier finden Sie alle Netzentgelte der vergangenen Jahre.