Netzentgelte Strom Netzentgelte Strom

Stromnetze haben eine natürliche Monopolstellung inne: Denn Wettbewerb wirkt nur eingeschränkt oder ist ganz außer Kraft gesetzt. Dennoch müssen die Entgelte für die Durchleitung von Strom transparent und angemessen kalkuliert werden. Auf diese Weise möchte die Bundesnetzagentur die Interessen von Verbraucher*innen und Energieversorgungsunternehmen sichern.

Um Wettbewerb zu simulieren, gibt es Regulierungswerkzeuge wie die Anreizregulierung. Bei einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 und 5 der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) sind wir dazu verpflichtet, auch Ihre Entgelte anzupassen, soweit sich daraus eine Senkung der Netzentgelte ergäbe.

Aktuelle Netznutzungsentgelte 

 

Veröffentlichung der Netznutzungsentgelte ab 01.01.2024 nach § 20 Abs.1, § 21 Abs. 3 EnWG

 

Gemäß § 6 ARegV wird zu Beginn der vierten Regulierungsperiode (2024 bis 2029) eine neue Erlösobergrenze (EO) für die Pfalzwerke Netz AG (PW Netz AG) festgelegt. Die PW Netz AG hat die Höhe der Erlösobergrenze 2024 gemäß den Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung (insb. § 4 Abs. 3, 4 ARegV) und entsprechend den BNetzA-Hinweisen zur Anpassung der Erlösobergrenze 2024 ermittelt. 


Auf dieser Basis haben wir die Entgelte für die Netznutzung und den grundzuständigen Messstellenbetrieb ab 01.01.2024 neu kalkuliert. Gegenüber den indikativen Netzentgelten erfolgte eine Anpassung, die überwiegend auf folgenden Effekt zurückzuführen ist.


Die Preise für die vorgelagerten Netzebenen, insbes. das an den vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) zu zahlende Arbeits- und Leistungsentgelt, sind im Vergleich zum Vorjahr um ca. 106 % gestiegen. Die Ermittlung der endgültigen Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber berücksichtigt – im Gegensatz zur Indikation aus dem Oktober 2023 – keinen Zuschuss zur anteiligen Deckung der Übertragungsnetzkosten.  


Die Umlagen gemäß § 26 KWKG, § 19 Abs. 2 StromNEV (atypische und intensive Netznutzung) und § 17f EnWG (Offshore-Haftung) sowie die Konzessionsabgabe und Umsatzsteuer sind nicht in den Netzentgelten enthalten. Die gesetzlichen Umlagen für das Jahr 2024 sind von den ÜNB auf ihrer Internet-Plattform https://www.netztransparenz.de/ veröffentlicht.


Die ab 01.01.2024 geltenden Netzentgelte sind dem untenstehenden Download zu entnehmen:
 

Netznutzungsentgelte für das Kalenderjahr 2024

Netzentgelte 2024 als PDF herunterladen

Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV

Frühere Netzentgelte

Sie möchten sich über frühere Netzentgelte informieren? Hier finden Sie alle Netzentgelte der vergangenen Jahre.