Um Wettbewerb zu simulieren, gibt es Regulierungswerkzeuge wie die Anreizregulierung. Bei einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 und 5 der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) sind wir dazu verpflichtet, auch Ihre Entgelte anzupassen, soweit sich daraus eine Senkung der Netzentgelte ergäbe.
Netznutzungsentgelte 2026
Veröffentlichung der Netznutzungsentgelte ab 01.01.2026 nach § 20 Abs.1 Satz 2, § 21 Abs. 3 EnWG
Gemäß § 6 ARegV wurde zu Beginn der vierten Regulierungsperiode (2024 bis 2029) eine neue Erlösobergrenze (EOG) für die Pfalzwerke Netz AG (PW Netz AG) festgelegt. Die PW Netz AG hat die Höhe der EOG 2026 gemäß den Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung (insb. § 4 Abs. 3, 4 ARegV) und entsprechend den BNetzA-Hinweisen zur Anpassung der EOG 2026 ermittelt.
Auf dieser Basis haben wir die Entgelte für die Netznutzung und den grundzuständigen Messstellenbetrieb ab 01.01.2026 neu kalkuliert. Gegenüber den indikativen Netzentgelten erfolgte keine Anpassung.
Die Netzentgelte für 2026 wurden unter Berücksichtigung eines Zuschusses zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten ermittelt. Dieser Zuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro wurde von der Bundesregierung beschlossen und wird aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert sowie gesetzlich im neuen § 24c EnWG verankert. Die Veränderungen der Netzentgelte im Vergleich zum Jahr 2025 resultieren insbesondere aus diesem Bundeszuschuss.
Die Umlagen gemäß § 26 KWKG, § 19 Abs. 2 StromNEV (atypische und intensive Netznutzung, Mehrkosten aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien) und § 17f EnWG (Offshore-Haftung) sowie die Konzessionsabgabe und Umsatzsteuer sind nicht in den Netzentgelten enthalten. Die gesetzlichen Umlagen für das Jahr 2026 sind von den Übertragungsnetzbetreibern auf ihrer Internet-Plattform https://www.netztransparenz.de/ veröffentlicht.
Die ab 01.01.2026 geltenden Netzentgelte sind dem untenstehenden Download zu entnehmen:
Netzentgelte 2026 als PDF herunterladen
Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV
Frühere Netzentgelte
Sie möchten sich über frühere Netzentgelte informieren? Hier finden Sie alle Netzentgelte der vergangenen Jahre.