Netzentgelte Strom Netzentgelte Strom

Stromnetze haben eine natürliche Monopolstellung inne: Denn Wettbewerb wirkt nur eingeschränkt oder ist ganz außer Kraft gesetzt. Dennoch müssen die Entgelte für die Durchleitung von Strom transparent und angemessen kalkuliert werden. Auf diese Weise möchte die Bundesnetzagentur die Interessen von Verbraucher*innen und Energieversorgungsunternehmen sichern.

Um Wettbewerb zu simulieren, gibt es Regulierungswerkzeuge wie die Anreizregulierung. Bei einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 und 5 der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) sind wir dazu verpflichtet, auch Ihre Entgelte anzupassen, soweit sich daraus eine Senkung der Netzentgelte ergäbe.

Aktuelle Netzentgelte

 

Veröffentlichung der Netznutzungsentgelte ab 01.01.2023 nach § 20 Abs.1, § 21 Abs. 3 EnWG

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Erlösobergrenze (EO) der Pfalzwerke Netz AG für die dritte Regulierungsperiode (2019 bis 2023) festgelegt. Sie wurde entsprechend den BNetzA-Hinweisen zur Anpassung der EO 2023 gemäß § 4 Abs. 3, 4 ARegV für das Kalenderjahr 2023 angepasst.
Auf dieser Basis haben wir die Entgelte für die Netznutzung und den grundzuständigen Messstellenbetrieb ab 01.01.2023 neu kalkuliert. 


Die ab 01.01.2023 geltenden Netzentgelte sind dem untenstehenden Download zu entnehmen:
 

Netzentgelte für das Kalenderjahr 2023

Netzentgelte 2023 als PDF herunterladen

Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV

Frühere Netzentgelte

Sie möchten sich über frühere Netzentgelte informieren? Hier finden Sie alle Netzentgelte der vergangenen Jahre.