Netzentgelte Strom Netzentgelte Strom

Stromnetze haben eine natürliche Monopolstellung inne: Denn Wettbewerb wirkt nur eingeschränkt oder ist ganz außer Kraft gesetzt. Dennoch müssen die Entgelte für die Durchleitung von Strom transparent und angemessen kalkuliert werden. Auf diese Weise möchte die Bundesnetzagentur die Interessen von Verbraucher*innen und Energieversorgungsunternehmen sichern.

Um Wettbewerb zu simulieren, gibt es Regulierungswerkzeuge wie die Anreizregulierung. Bei einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 und 5 der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) sind wir dazu verpflichtet, auch Ihre Entgelte anzupassen, soweit sich daraus eine Senkung der Netzentgelte ergäbe.

Netznutzungsentgelte 2026

Veröffentlichung der Netznutzungsentgelte ab 01.01.2026 nach § 20 Abs.1 Satz 2, § 21 Abs. 3 EnWG

Gemäß § 6 ARegV wurde zu Beginn der vierten Regulierungsperiode (2024 bis 2029) eine neue Erlösobergrenze (EOG) für die Pfalzwerke Netz AG (PW Netz AG) festgelegt. Die PW Netz AG hat die Höhe der EOG 2026 gemäß den Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung (insb. § 4 Abs. 3, 4 ARegV) und entsprechend den BNetzA-Hinweisen zur Anpassung der EOG 2026 ermittelt.

Auf dieser Basis haben wir die Entgelte für die Netznutzung und den grundzuständigen Messstellenbetrieb ab 01.01.2026 neu kalkuliert. Gegenüber den indikativen Netzentgelten erfolgte keine Anpassung.

Die Netzentgelte für 2026 wurden unter Berücksichtigung eines Zuschusses zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten ermittelt. Dieser Zuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro wurde von der Bundesregierung beschlossen und wird aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert sowie gesetzlich im neuen § 24c EnWG verankert. Die Veränderungen der Netzentgelte im Vergleich zum Jahr 2025 resultieren insbesondere aus diesem Bundeszuschuss.

Die Umlagen gemäß § 26 KWKG, § 19 Abs. 2 StromNEV (atypische und intensive Netznutzung, Mehrkosten aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien) und § 17f EnWG (Offshore-Haftung) sowie die Konzessionsabgabe und Umsatzsteuer sind nicht in den Netzentgelten enthalten. Die gesetzlichen Umlagen für das Jahr 2026 sind von den Übertragungsnetzbetreibern auf ihrer Internet-Plattform https://www.netztransparenz.de/ veröffentlicht.

Die ab 01.01.2026 geltenden Netzentgelte sind dem untenstehenden Download zu ent­nehmen:

Netzentgelte 2026 als PDF herunterladen

Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV

Frühere Netzentgelte

Sie möchten sich über frühere Netzentgelte informieren? Hier finden Sie alle Netzentgelte der vergangenen Jahre.