Steckerfertige PV-Anlagen Steckerfertige PV-Anlagen

Sie wollen eine steckerfertige PV-Anlage betreiben? Das sollten Sie beim Anschluss der Anlage unbedingt beachten.

Was ist eine steckerfertige PV-Anlage?

Aktuelle Gesetzeslage

Für die steckerfertigen PV-Anlagen gelten aktuell die gleichen Gesetze und Normen wie für größere PV-Anlagen. Das ist einerseits das EEG in der aktuellen Fassung  und andererseits sind es die Normen des VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.).  Laut diesen müssen steckerfertige PV-Anlagen beim Netzbetreiber und beim Marktstammdatenregister angemeldet werden. Welche Normen bei steckerfertigen PV-Anlagen zum Tragen kommen, zeigen die Grafik und die Informationen der Bundesnetzagentur.

Schaubild Steckerfertige PV-Anlage

Anmeldung

Auch steckerfertige PV-Anlagen sind beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden.

Was ist zu beachten?

Auch wenn es sich meist um sehr kleine Anlagen mit geringer elektrischer Leistung handelt, sind technische Anforderungen einzuhalten.

Das bedeutet:

  1. Eine normgerechte Anwendung kann nur mit einer speziellen Energieeinspeisesteckdose sichergestellt werden. Die haushaltsüblichen Schutzkontaktsteckdosen sind nicht für den Einsatz von steckerfertigen PV-Anlagen zugelassen. Die Einspeisesteckdose muss durch einen Elektrofachbetrieb installiert werden.
  2. Bei einer klassischen Elektroinstallation mit einem B16-Sicherungsautomaten und NYM 1,5 mm² muss der Sicherungsautomat ausgetauscht werden. Ob dies der Fall ist, muss von einem Elektrofachbetrieb geprüft werden.
  3. Die technischen Vorgaben der aktuellen Fassung des EEGs müssen eingehalten werden.
  4. Da eine Einspeisung in das öffentliche Netz nicht ausgeschlossen werden kann, muss ein Zweirichtungszähler zur Messung der eingespeisten Energiemenge am zentralen Zählerplatz vorhanden sein. Wir als Messstellenbetreiber übernehmen den Austausch des Zählers kostenlos.
  5. Nach der Installation der Anlage und dem Zählertausch kann die Anlage in Betrieb genommen werden.

Vereinfachte Anmeldung

Sie melden Ihre steckerfertige PV-Anlage immer über das Formular "Anmeldung einer steckerfertigen PV-Anlage" an. Das Formular füllen Sie bitte vollständig aus. Wenn der Zweirichtungszähler nicht vorhanden ist, geben Sie dies bitte entsprechend an. Wir setzen uns in diesem Fall mit Ihnen in Verbindung. Sobald ein Zweirichtungszähler eingebaut ist, kann die Inbetriebnahme erfolgen. In jedem Fall ist das Formular  "Anmeldung einer steckerfertigen PV-Anlage" bei uns einzureichen. steckerfertige PV-Anlage

Relevante Downloads

Technische Anschlussbedingungen im Niederspannungsnetz der Pfalzwerke Netz AG (TAB)

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