Steckerfertige PV-Anlagen Steckerfertige PV-Anlagen

Was ist eine steckerfertige PV-Anlage und wie melde ich sie richtig an?

Erfahren Sie, wie Sie Ihre Anlage anmelden, welche Anmeldewege zur Verfügung stehen und was dabei zu beachten ist. So finden Sie schnell heraus, ob die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) ausreicht oder eine zusätzliche Anmeldung bei der Pfalzwerke Netz AG erforderlich ist.

Reicht die Registrierung im MaStR aus oder ist eine zusätzliche Anmeldung erforderlich?

Die Registrierung Ihrer steckerfertigen PV-Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) ist gesetzlich vorgeschrieben. Bitte melden Sie Ihr Balkonkraftwerk innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme an. Diese Registrierung ist in jedem Fall erforderlich, auch wenn darüber hinaus eine Anmeldung bei der Pfalzwerke Netz AG notwendig sein sollte.

Auf der Webseite der Bundesnetzagentur finden Sie ein Erklärvideo und eine Registrierungshilfe.

Ob eine Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) ausreicht oder eine zusätzliche Anmeldung bei der Pfalzwerke Netz AG erforderlich ist, hängt von mehreren Faktoren ab:

Laptop mit einem Stift, symbolisiert das Unterschreiben

Fall A: Registrierung im MaStR genügt

Eine Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) ist ausreichend, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie wollen ausschließlich eine steckerfertige PV-Anlage (Balkonkraftwerk) anmelden und betreiben bisher keine weitere Erzeugungsanlage, auch kein Balkonkraftwerk.
  • Sie möchten keine Einspeisevergütung erhalten.
  • Die Wechselrichterleistung beträgt maximal 800 VA.
  • Die Modulleistung beträgt maximal 2.000 W (2 kWp).

In diesem Fall ist keine weitere Anmeldung bei der Pfalzwerke Netz AG erforderlich. Die Registrierung im MaStR reicht aus.

Für die Registrierung halten Sie bitte folgende Daten bereit:

  • Angaben zu Ihrer Person
  • Standort der steckerfertigen PV-Anlage
  • Technische Daten zu Ihrer steckerfertigen PV-Anlage
  • Inbetriebnahmedatum
  • Gesamtleistung der Module
  • Wechselrichterleistung
  • Zählernummer (diese geben Sie während des Registrierungsprozesses im Eingabefeld „Identifikationsnummer des Netzbetreibers“ ein)
Mensch sitzt vor einem Laptop, auf dem ein verschlüsseltes Symbol abgebildet ist

Fall B: Zusätzliche Anmeldung im Kundenportal der Pfalzwerke Netz AG

Eine Registrierung im Marktstammdatenregister allein genügt nicht, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:

  • Sie betreiben bereits eine Erzeugungsanlage oder ein Balkonkraftwerk.
  • Sie möchten eine Einspeisevergütung in Anspruch nehmen.
  • Die Wechselrichterleistung liegt über 800 VA.
  • Die Modulleistung liegt über 2.000 W.

Was ist in diesem Fall zu tun?

Zusätzlich zur Registrierung im Marktstammdatenregister müssen Sie:

  • Ihre Anlage im Kundenportal der Pfalzwerke Netz AG anmelden.
  • Die geltenden technischen Anforderungen gemäß VDE-AR-N 4105 einhalten.

Bitte beachten Sie: Erst wenn beide Schritte durchgeführt wurden, ist die Anlage ordnungsgemäß angemeldet.

Wichtige Hinweise:

  • Die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) ist immer verpflichtend.
  • Für die Einordnung als steckerfertige PV-Anlage ist insbesondere die Wechselrichterleistung von maximal 800 VA maßgeblich.
  • Fehlende oder verspätete Anmeldungen können zu Bußgeldern sowie Problemen beim Netzanschluss führen.

 

Was besagt die VDE-AR-N-4105?

Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) und dessen Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (VDE FNN) definiert mit der Anwendungsregel „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ (VDE-AR-N 4105) den nationalen Standard für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen in der Niederspannung. Und damit auch den Standard für den Anschluss und Betrieb von steckerfertigen PV-Anlagen. 

Alle wichtigen und aktuellen Informationen des VDE rund um steckerfertige PV-Anlagen finden Sie auf der Themenseite oder in den FAQ.  

Bildnachweis: iStock.com/Aleksandar Nakic

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