Die Anschlussnehmeranlage ist nach der Übergabestelle anzuschließen und unter Beachtung der geltenden behördlichen Vorschriften/Verfügungen zu errichten und zu betreiben. Die Nutzung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach den DIN VDE Normen, den Technischen Anschlussbedingungen (TAB), den BDEW-Richtlinien, den FNN-Anwendungsregeln und sonstigen besonderen Vorschriften des Netzbetreibers.
Alle weiteren wichtigen Gesetze können Sie hier nachlesen.
Relevante Downloads
Niederspannungsnetz
Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen an das Niederspannungsnetz
Technische Mindestanforderung nach § 14a EnWG im Niederspannungsnetz
Technische Mindestanforderung zur Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG und von Erzeugungsanlagen in der Kundenanlage im Niederspannungsnetz der Pfalzwerke Netz AG
Mittelspannungsnetz
Technische Richtlinie für den Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen an das 20-kV-Netz.
Hochspannungsnetz
Technische Richtlinie für den Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen an das 110-kV-Netz
Bildnachweis: Pfalzwerke
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