Die Anschlussnehmeranlage ist nach der Übergabestelle anzuschließen und unter Beachtung der geltenden behördlichen Vorschriften/Verfügungen zu errichten und zu betreiben. Die Nutzung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach den DIN VDE Normen, den Technischen Anschlussbedingungen (TAB), den BDEW-Richtlinien, den FNN-Anwendungsregeln und sonstigen besonderen Vorschriften des Netzbetreibers.
Relevante Downloads
Niederspannungsnetz (gültig bis 31.07.2024)
Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen an das Niederspannungsnetz
Niederspannungsnetz (gültig ab 01.08.2024)
Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen an das Niederspannungsnetz
Technische Hilfestellung zur Umsetzung nach EnWG § 14a im Niederspannungsnetz (gültig bis 31.07.2024)
Technische Hilfestellung zur Umsetzung der präventiven und netzorientierten Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach EnWG § 14a in Kundenanlagen im Niederspannungsnetz der Pfalzwerke Netz AG
Technische Hilfestellung zur Umsetzung nach EnWG § 14a im Niederspannungsnetz (gültig ab 01.08.2024)
Mittelspannungsnetz
Technische Richtlinie für den Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen an das 20-kV-Netz
Hochspannungsnetz
Technische Richtlinie für den Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen an das 110-kV-Netz
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