Die Anschlussnehmeranlage ist nach der Übergabestelle anzuschließen und unter Beachtung der geltenden behördlichen Vorschriften/Verfügungen zu errichten und zu betreiben. Die Nutzung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach den DIN VDE Normen, den Technischen Anschlussbedingungen (TAB), den BDEW-Richtlinien, den FNN-Anwendungsregeln und sonstigen besonderen Vorschriften des Netzbetreibers.
Relevante Downloads
Niederspannungsnetz
Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen an das Niederspannungsnetz
Technische Mindestanforderung nach § 14a EnWG im Niederspannungsnetz
Technische Mindestanforderung zur Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG und von Erzeugungsanlagen in der Kundenanlage im Niederspannungsnetz der Pfalzwerke Netz AG
Mittelspannungsnetz
Technische Richtlinie für den Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen an das 20-kV-Netz.
Hochspannungsnetz
Technische Richtlinie für den Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen an das 110-kV-Netz
Bildnachweis: Pfalzwerke
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