Übermitteln Sie uns bequem Ihren Zählerstand
Erzeugungsanlagen
Unser Zählerstandsportal für Ihre Einspeisezähler steht Ihnen jedes Jahr im Zeitraum vom 31. Dezember bis zum 28. Februar zur Verfügung. Im Dezember erhalten Sie ein persönliches Anschreiben mit allen Informationen und Ihren Zugangsdaten zur Online-Selbstablesung. Die Ablesung erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben und ist wichtig für Ihre Jahresabrechnung und den Abschlagsplan des Folgejahres.
Im Rahmen eines Betreiberwechsels müssen Sie auch Zählerstände melden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Turnusablesung
Wir als Ihr Netzbetreiber sind einmal im Jahr dazu verpflichtet Ihren Zählerstand anzufordern. Sie haben von uns in den vergangenen Tagen eine schriftliche Aufforderung zur jährlichen Selbstablesung Ihres Zählerstands erhalten? Dann können Sie hier Ihre turnusmäßige Ablesung vornehmen.
Vor-Ort-Ablesung bei nicht zugänglichem Zähler
Sie können Ihren Zähler nicht selbst ablesen, da Ihnen dieser nicht zugänglich ist? Sofern Ihr Zähler außerhalb Ihres Hauses verbaut und zudem für Sie aufgrund einer von uns montierten Schließanlage nicht frei zugänglich ist (z.B. in Wochenendhausgebieten) können Sie uns hier einfach darüber informieren.
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