Haushaltskund*innen sind alle Verbraucher*innen, die elektrische Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt benötigen. Dazu zählen auch Kund*innen, deren Jahresverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke 10.000 kWh nicht übersteigt (§ 3 Nr. 22 EnWG). Dieser Energielieferant ist für die folgenden drei Jahre verpflichtet, die Grund- und Ersatzversorgung gemäß §§ 36, 38 EnWG im Netzgebiet sicherzustellen, d.h. aufgrund der aktuellen Feststellung vom 01.01.2022 bis 31.12.2024:
Feststellung des Grundversorgers für 2022 bis 2024
Außerplanmäßige Feststellung des Grundversorgers in den Gemeinden Krickenbach und Stelzenberg
Die Gemeindewerke Krickenbach und Stelzenberg haben ihre Geschäftstätigkeit als Stromlieferanten eingestellt. Deshalb hat die Pfalzwerke Netz AG, die dort das Netz der allgemeinen Versorgung betreibt, gemäß § 36 Abs. 2 Satz 5 EnWG den Grundversorger in diesen Netzgebieten außerhalb des normalen 3-Jahres-Turnus neu festzustellen. Am 01.01.2023 wurden dort die meisten Haushaltskunden (§ 3 Nr. 22 EnWG) von der PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT, Wredestraße 35, 67059 Ludwigshafen, beliefert.
Einwände gegen diese Feststellung können bis zum 31.03.2023 bei der Energieaufsichtsbehörde Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz eingelegt werden.
Die aktualisierte Auflistung aller Grundversorger in den Netzgebieten der allgemeinen Versorgung der Pfalzwerke Netz AG, sortiert nach Postleitzahlen, finden Sie im nachfolgenden Download: