Kommunale Wärmeplanung als Schlüssel zur Klimaneutralität Kommunale Wärmeplanung als Schlüssel zur Klimaneutralität

Klimaneutralität ist weiterhin ein Top-Thema für Kommunen

Kommunen stellen jetzt die Weichen in Richtung Energiewende. Denn Klimaneutralität bleibt für alle Lebensbereiche das Top-Thema und wird zukünftig ein wichtiger Entscheidungsfaktor bei der Standortwahl von Unternehmen und Einwohner*innen werden. Hinzukommt: Bis zum Jahr 2050 möchte Rheinland-Pfalz klimaneutral sein – so ein Ziel des Landesklimaschutzgesetzes.

 

 

Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Eine kommunale Wärmeplanung liefert Ihnen eine technisch fundierte Roadmap auf dem Weg zur Treibhausneutralität. Über eine ingenieurtechnische Untersuchung auf kommunaler Ebene erstellen wir Ihnen einen Fahrplan mit allen Komponenten für die Umsetzung der Wärmeplanung in Ihrer Kommune.

Wie läuft eine kommunale Wärmeplanung ab?

1. Stufe

Checkliste mit Häkchen

Bestandsanalyse: : Alle Gebäude innerhalb der Kommune bzw. des Betrachtungsgebietes werden hinsichtlich der energetischen und baulichen Struktur erfasst und analysiert.

2. Stufe

Lupe

Potenzialanalyse: Alle Potenziale, die einen Beitrag zur Wärmewende liefern können, werden erfasst und betrachtet. Hieraus lassen sich Handlungsschritte ableiten.

3. Stufe

Wegweisschild

Betrachtung von Fokusgebieten: Die Gebiete, die sich besonders für zentrale Wärmelösungen anbieten, werden detailliert betrachtet.

Ausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz in Rheinland-Pfalz in Kraft getreten

Seit April diesen Jahres ist das neue Ausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz (AGWPG) in Rheinland-Pfalz in Kraft. Dieses verpflichtet alle Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern dazu, bis spätestens 30. Juni 2028 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen und zu beschließen. Kommunen, die bislang noch keine Wärmeplanung begonnen haben oder diese nicht im Rahmen der Kommunalrichtlinie fördern lassen, müssen sich an konkrete Vorgaben halten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dabei auch ein vereinfachtes Verfahren zulässig. Auch die Finanzierung der Wärmeplanung ist im Gesetz geregelt: Über das Konnexitätsausführungsgesetz erhalten die planungsverantwortlichen Stellen – in der Regel die Verbandsgemeinden – pauschale Kostenerstattungen in festgelegter Höhe. Bei Fragen zur Wärmeplanung oder zur Umsetzung des Gesetzes stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie gerne!

Ganzheitliche Wärmewende in Ihrer Kommune

Eine ganzheitlich gedachte Wärmewende erfordert auch die enge Verzahnung von Kommune, Industrie, Gewerbe und Bürger*innen. Zudem sollte eine Zusammenarbeit über die eigene Kommune hinausgedacht werden, denn die Wärmewende macht an Ortsgrenzen nicht Halt. Um ökologisch und ökonomisch die besten Ergebnisse zu erzielen, sollten lokale Ressourcen gebündelt genutzt werden, indem sich Ortsgemeinden gegenseitig unterstützen.

Jetzt aktiv die Klimawende mitgestalten!

Sie möchten Ihre Kommune fit machen für eine klimaneutrale Zukunft? Wir begleiten Sie auf diesem Weg und unterstützen Sie mit eigenen Lösungen bei der kommunalen Wärmeplanung. Gerne sind wir auch Ihr Partner bei der Erstellung eines Richtpreisangebots zur Beantragung der Förderung. Ausgeführt wird die kommunale Wärmeplanung von der Muth Engineering GmbH, einer 100-prozentigen Tochter der Pfalzwerke Netz AG mit langjähriger Erfahrung in der Wärmenetzplanung. Hier finden Sie weitere Infos zur kommunalen Wärmeplanung der Muth Engineering GmbH.

Bildnachweis: iStock.com/photoposter, Pfalzwerke, Pfalzwerke Netz