Bei Wärmepumpen inklusive Zusatz- oder Notheizungen (z. B. Heizstäbe) handelt es sich um sogenannte Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die seit dem 01.01.2024 unter die Neuregelung des § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) fallen. Weitere Informationen zur Neuregelung finden Sie hier.
Relevante Informationen und Formulare
- Antrag Inbetriebsetzung/Zählermontage
- Technische Anschlussbedingungen im Niederspannungsnetz der Pfalzwerke Netz AG (TAB)
- Technische Mindestanforderung zur Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG und von Erzeugungsanlagen in der Kundenanlage im Niederspannungsnetz der Pfalzwerke Netz AG
Bildnachweis: iStock.com/Dragan Smiljkovic
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