Zur Abrechnung der Strom-Einspeisung im Kalenderjahr 2025 und zur Erstellung eines Abschlagsplans für die Zahlungen im Jahr 2026 benötigen wir von Ihnen die entsprechenden Zählerstände stichtagsgenau zum 31.12.2025 (sofern vorhanden - ansonsten zum aktuellen Datum). Ohne Ihre plausiblen Zählerstände aller relevanten Zählwerke ist die Erstellung einer Jahresabrechnung nicht möglich.
Sie können unserem Schreiben oder der E-Mail zur Ablesung Ihrer Eigenerzeugungsanlage die Stromzähler entnehmen, die abzulesen sind. Somit können Sie ganz unkompliziert das untenstehende Formular ausfüllen und uns den Zählerstand übermitteln.
Sie haben noch Fragen?
Dann finden Sie erste Antworten sicherlich in unseren FAQs.
Besten Dank für Ihre Unterstützung.