Wissenswertes über Steuerbarkeitschecks gemäß §12 EnWG
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Der Steuerbarkeitscheck ist eine gesetzlich vorgeschriebene, jährliche Überprüfung, ob eine Erzeugungs- oder Speicheranlage ab einer installierten Leistung ≥ 7 kW technisch jederzeit durch den Netzbetreiber gesteuert werden kann. Ziel ist es, die Netzsicherheit auch bei zunehmender dezentraler Einspeisung zu gewährleisten und kritische Netzsituationen zu vermeiden.
Als Ihr Netzbetreiber sind wir gemäß den gesetzlichen Vorgaben des § 12 Abs. 2b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) dazu verpflichtet, jährlich den Steuerbarkeitscheck in unserem Netzgebiet durchzuführen. Im Rahmen dieses Checks wird geprüft, ob Ihre Anlage jederzeit fernsteuerbar ist und die Einspeiseleistung auf Anweisung angepasst werden kann.
- Alle Erzeugungs- und Speicheranlagen ab einer installierten Leistung ≥ 7 kW, die im Marktstammdatenregister gemeldet sind.
- Ausnahmen: Anlagen, die nach dem 01.05. des laufenden Jahres in Betrieb genommen wurden oder die Steuerbarkeit im Rahmen einer Redispatch-Maßnahme (§ 13a EnWG) erfolgreich nachgewiesen haben.
- Der Test wird jährlich und ohne vorherige Ankündigung durchgeführt.
- Zur Prüfung der Steuerbarkeit wird die Einspeiseleistung Ihrer Anlage in Abhängigkeit von äußeren Bedingungen für einen begrenzten Zeitraum reduziert.
- Die Testdauer beträgt wenige Minuten bis maximal 60 Minuten.
- Es erfolgt keine finanzielle Entschädigung.
Die Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (§ 9 EEG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 12 Abs. 2 EnWG) legen fest, dass Anlagen mit einer installierten Leistung von mindestens 7 kW über eine Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung und zu einem Abruf der jeweiligen Ist-Einspeisung verfügen müssen. Die Herstellung und Sicherstellung der Fernsteuerbarkeit und Übermittlung der Ist-Einspeisung ist Pflicht des Anlagenbetreibers.
Bei Pflichtverstößen des Anlagenbetreibers, wie der Nicht-Einhaltung der Vorgaben nach § 9 EEG und § 12 EnWG, sind nach § 52 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 EEG Strafzahlungen an den Netzbetreiber in Höhe von 10,00 € pro kW installierter Leistung der Anlage und Kalendermonat zu leisten, in dem der Verstoß vorliegt oder andauert. Erfüllen Anlagen dauerhaft nicht die notwendigen Voraussetzungen, muss eine Netztrennung geprüft werden. Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend sind wir als Netzbetreiber dazu verpflichtet, diese Forderungen geltend zu machen.
Netzbetreiber müssen sicherstellen, dass sie jederzeit in der Lage sind, Anpassungen der Einspeiseleistung an einspeisenden Kundenanlagen vorzunehmen, die an ihrem Netz angeschlossen sind, sowie die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen können. Ziel ist es, dass Stromerzeugungsanlagen bei Bedarf durch den Netzbetreiber steuerbar sind, um die Netzsicherheit auch bei wachsender dezentraler Einspeisung zu gewährleisten.
Sie werden nur informiert, wenn Ihre Anlage den Test nicht besteht und Nachbesserungen erforderlich sind. Bei erfolgreichem Test erfolgt keine gesonderte Rückmeldung.
Wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf. Sie sind verpflichtet, die Steuerbarkeit durch einen Elektrofachbetrieb unverzüglich wiederherstellen zu lassen. Erfolgt dies nicht, drohen Sanktionen bis hin zur Netztrennung und Vergütungsverlust.
Die Durchführung der Tests erfolgt entschädigungsfrei, sofern der Test nicht als Teil einer ohnehin im Rahmen des Redispatch 2.0 durchzuführenden Anpassung erfolgt.
Anlagen, die nach dem 01.05. des laufenden Jahres in Betrieb genommen wurden oder im Rahmen einer Redispatch-Maßnahme (§ 13a EnWG) erfolgreich abgeregelt wurden, sind im laufenden Jahr vom Test ausgenommen.
Lassen Sie regelmäßig die Funktion Ihrer Steuerungstechnik (z. B. Fernwirktechnik, Rundsteuerempfänger) prüfen. Abweichungen sind durch einen Elektrofachbetrieb beseitigen zu lassen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Anlage beim Test korrekt reagiert.
Die Ergebnisse werden von uns dokumentiert und an die übergeordneten Netzbetreiber sowie die Bundesnetzagentur weitergeleitet. Auch die Ausstattung mit intelligenten Messsystemen wird jährlich überprüft und gemeldet.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage, bei Ihrem Ansprechpartner oder auf der Informationsseite der Übertragungsnetzbetreiber: www.netztransparenz.de
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