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2023-04-26

Die eigene EEG-Anlage im Marktstammdatenregister anmelden: So geht's

Damit die Einspeisevergütung ausgezahlt werden kann, müssen Betreiber ihre EEG-Anlagen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren. Warum ist das notwendig und welche Fristen und Regeln gelten?
Mann steht vor Photovoltaik-Anlage
Die eigene EEG-Anlage im Marktstammdatenregister anmelden: So geht's
Bildnachweis: iStock.com/Serhii Hryshchyshen
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Photovoltaikanlage wird ans Netz angeschlossen | © pwn

AUSLESE - DARUM GEHT`S HIER:

  • Was ist das Marktstammdatenregister?

  • Was muss wann gemeldet werden?

  • Was passiert, wenn ich meine Anlage nicht anmelde?

Die eigene Solaranlage oder KWK-Anlage ist installiert, der Energiefluss funktioniert tadellos - fehlt nur noch die Einspeisevergütung? Damit auch diese ausgezahlt werden kann, müssen Betreiber ihre Anlagen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren. Warum ist das notwendig und welche Fristen und Regeln gelten? Wir beantworten häufig gestellte Fragen zu dem Thema. 

Was ist das Marktstammdatenregister?

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein behördliches Register, das 2019 von der Bundesnetzagentur als Webportal zur Verfügung gestellt wurde. Es dient als Meldeportal und Register für alle sogenannten Marktakteure wie zum Beispiel Strom- und Gasnetzbetreiber sowie Anlagenbetreiber, aber auch Institutionen wie das Umweltbundesamt. Registriert werden müssen auch private Anlagen, mit denen Strom erzeugt wird. Meldungen, die vor 2019 für Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) über das Anlagenregister und das PV-Meldeportal getätigt wurden, wurden aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht automatisch in das neue Marktstammdatenregister übernommen. Deswegen müssen auch ältere Anlagen in dem Markstammdatenregister noch einmal registriert werden.

Wozu dient das Marktstammdatenregister?

Im Markstammdatenregister (MaStrR) sind alle Informationen über den Strommarkt zentral gebündelt und öffentlich zugänglich. Dadurch wird der Markt generell transparenter und der Ausbau der Stromnetze kann sinnvoll geplant und gesteuert werden. Zusätzlich wird der Aufwand beim Anmelden einer Anlage verringert, da unterschiedliche Meldeverfahren der Vergangenheit entfallen und der Prozess vereinheitlich wird. Damit die Informationen über bestehende und neue Anlagen umfassend zur Verfügung gestellt werden können, müssen sie jedoch erst einmal registriert werden - dabei sind alle Anlagenbetreiber verpflichtet, die notwendigen Informationen bereitzustellen. Die Registrierung kann online im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erfolgen.

Was muss wann gemeldet werden?

Anlagenbetreiber müssen grundsätzlich alle laufenden EEG-Anlagen wie Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke (BHKW), Batteriespeicher, KWK-Anlagen, Windenergieanlagen und Notstromaggregate registrieren. Auch kleine Balkonanlagen müssen gemeldet werden, insofern sie an das allgemeine Stromnetz angeschlossen sind. Dabei gelten folgende Fristen:

Alle neuen Anlagen, die ab Februar 2019 in Betrieb genommen wurden, müssen innerhalb eines Monats in das Markstammdatenregister eingetragen werden.

Auch Anlagen, die bereits vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb genommen wurden, müssen erfasst sein. Für die Registrierung bereits laufender Anlagen hatten die Anlagenbetreiber bis 30. September 2021 Zeit.

Wichtig: Eingetragen werden müssen auch ältere Anlagen, die keine Förderung mehr erhalten. Die Registrierung erfolgt dabei für jede Einheit einzeln: Umfasst beispielsweise ein Haushalt einen Batteriespeicher und eine Photovoltaik-Anlage, müssen beide Einheiten separat im Marktstammdatenregister eingetragen werden.

Was passiert, wenn ich meine Anlage nicht anmelde?

Der Registrierungspflicht nicht nachzukommen, kann teuer werden: Wer beispielsweise vergessen hat, seine PV-Anlage in das Marktstammdatenregister einzutragen, kann keine Einspeisevergütung erhalten, denn diese darf der Netzbetreiber nur dann auszahlen, wenn die stromerzeugende Anlage registriert wurde. Wurde die Vergütung in der Vergangenheit trotzdem ausbezahlt, geschah dies meist unter Vorbehalt der Registrierung einer Anlage. Stellt sich bei einer erneuten Prüfung heraus, dass keine Eintragung erfolgt ist, könnten bereits erhaltene Einspeisevergütungen zurückgezahlt werden müssen. Gleichzeitig kann von den Netzbetreibern ein Bußgeld verhängt werden. Deswegen sollten Betreiber ihre Anlagen auf jeden Fall noch nachträglich anmelden, falls dies noch nicht geschehen ist. Damit der Netzbetreiber die Einspeisevergütung auszahlen kann, sollten ihm alle registrierten Anlagen gemeldet werden, denn die Bundesnetzagentur weist jeder Einheit eine SEE-Nummer zu. 

Wie funktioniert die Anmeldung?

Im Markstammdatenregister werden nur sogenannte "Stammdaten" erfasst: Dies sind der Standort und die technischen Daten der Anlage sowie die Kontaktdaten des Anlagenbetreibers. Angaben über den Ertrag müssen dagegen nicht gemacht werden.

Wichtig: Die Daten müssen ständig aktuell gehalten werden: Wenn beispielsweise die PV-Anlage vergrößert wird, muss dies angegeben werden. Wird die Anlage komplett abmontiert und nicht mehr genutzt, muss auch dies im Marktstammdatenregister vermerkt bzw. gelöscht werden. 

Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Registrierung sind auf der Seite Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und bei der Webhilfe des Marktstammdatenregisters verfügbar.

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