Glossar

Netzverknüpfungspunkt

Laut Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) erfolgt der Netzanschluss einer Stromerzeugungsanlage an das Versorgungsnetz am sogenannten Netzverknüpfungspunkt.

Dabei wird nicht unbedingt der per Luftlinie naheliegenste Verknüpfungspunkt gewählt, sondern der, der gesamtwirtschaftlich am günstigten ist. Die Feststellung des gesamtwirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt erfolgt über den Netzbetreiber.