Turnusablesung Strom/Gas Turnusablesung Strom/Gas

Übermitteln Sie uns bequem Ihren Zählerstand

Turnusablesung Strom

Stromzähler mit Beispiel-Zählerstand und kWh Angabe | © pwn

Wir als Ihr Netzbetreiber sind einmal im Jahr dazu verpflichtet Ihren Zählerstand anzufordern. Sie möchten daher eine turnusmäßige Ablesung Ihres Stromzählers vornehmen?

Turnusablesung Gas

Gasflamme

Laut § 21 NAV/NDAV ist die jährlich Ablesung berechtigt und verpflichtend. Über unser Online-Formular können Sie uns ganz einfach Ihren Zählerstand Gas mitteilen.