Übermitteln Sie uns bequem Ihren Zählerstand
Turnusablesung Strom
Wir als Ihr Netzbetreiber sind einmal im Jahr dazu verpflichtet Ihren Zählerstand anzufordern. Sie möchten daher eine turnusmäßige Ablesung Ihres Stromzählers vornehmen?
Turnusablesung Gas
Laut § 21 NAV/NDAV ist die jährlich Ablesung berechtigt und verpflichtend. Über unser Online-Formular können Sie uns ganz einfach Ihren Zählerstand Gas mitteilen.