Steuerbarkeitscheck Steuerbarkeitscheck

Informationen für Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber von Erzeugungsanlagen.

Alles zum Steuerbarkeitscheck

Die Energiewende nimmt weiter Fahrt auf: In unserem Netzgebiet sind mittlerweile rund 60.000 Erzeugungsanlagen angeschlossen. Zur Sicherstellung der Netzstabilität, sind wir gesetzlich nach § 12 EnWG verpflichtet, 2026 den jährlichen Steuerbarkeitscheck durchzuführen. Der Check ist Teil eines bundesweit einheitlichen Jahresprozesses. 

Die Fernsteuerbarkeit erfolgt in der Regel über vorhandene Steuerungstechnik wie z. B. Tonfrequenzrundsteuerempfänger (TRE) oder andere Fernwirksysteme.

 

Hintergrundinformationen

Bin ich vom Steuerbarkeitscheck betroffen?
Sie sind betroffen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Sie betreiben eine Erzeugungsanlage (darunter Biomasse, Photovoltaik, Erdgas, Wasserkraft) ab 25 kW installierter Leistung.
    Dies entspricht bei einer Photovoltaik-Anlage der Modulleistung auf Ihrer Dachfläche.
  • Für diese Anlagen ist nach § 9 EEG die Fernsteuerbarkeit verpflichtend.

Wer ist verantwortlich?
Betreiber*innen der Anlage sind aufgrund § 9 EEG gesetzlich verpflichtet sicherzustellen, dass:

  • die Ist-Einspeisung abrufbar ist.
  • die Einspeiseleistung ferngesteuert reduziert werden kann.

Was bedeutet „Steuerbarkeit“ – und warum ist sie wichtig?
Steuerbarkeit heißt: Ihre Anlage kann ein externes Steuersignal empfangen und darauf reagieren.
Das ist entscheidend, weil:

  • wir in besonderen Netzsituationen schnell handeln müssen.
  • Überlastungen vermieden werden.
  • die Versorgungssicherheit gewährleistet bleibt.

Gesetzliche Basis:

Die Prüfung erfolgt remote über unsere Leittechnik – einheitlich dokumentiert und ohne Vor-Ort-Termin.

Die Steuerbarkeit ist erfüllt, wenn:

  • funktionsfähige Fernwirktechnik vorhanden ist.
  • die Leistungsreduzierung technisch nachvollzogen werden kann.

So erkennen Sie, ob Ihre Anlage einen Tonfrequenzrundsteuerempfänger hat:

zwei Bilder eines Tarifrundsteuerempfängers | © PWN
Wenn Sie unsicher sind, wenden Sie sich bitte an Ihren Elektroinstallationsbetrieb. Dieser kann prüfen, ob ein TRE oder eine andere Fernwirktechnik verbaut ist.

Ablauf des Steuerbarkeitschecks

Steuerbefehl

1

Wir prüfen Ihre Anlage aus der Ferne.

Prüfung

2

Wir testen die Reduzierung der Leistung.

Auswertung

3

Die Ergebnisse werden ausgewertet und dokumentiert.

Datenübermittlung

4

Der vorgelagerte Netzbetreiber gibt die Daten an die Bundesnetzagentur weiter.

Wir testen, ob Ihre Anlage korrekt auf Steuerbefehle reagiert:

  • Wirkleistungstest
    Reagiert die Anlage auf ein Steuersignal zur Reduzierung der Einspeiseleistung?
  • Kommunikationsfähigkeit
    Funktionieren die technischen Übertragungswege?
  • Dokumentation & Plausibilisierung
    Standardisiertes Reporting für den vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber, keine personenbezogenen Daten, nur technische Anlagendaten aus dem Marktstammdatenregister (MaStR).

Wichtig:
Die Prüfung erfolgt unangekündigt und remote. Niemand muss vor Ort sein.

  • Wir informieren Sie und bitten um Nachrüstung bzw. Entstörung (Pflicht nach § 9 EEG).
  • Erst bei andauerndem Pflichtverstoß trotz Aufforderung entstehen Kosten:
    • 10 €/kW pro Monat für die Dauer des Verstoßes (nach § 52 EEG)
    • Nach Behebung: Reduktion auf 2 €/kW pro Monat rückwirkend für die entsprechenden Zeiträume
  • Ihr normaler Anlagenbetrieb läuft weiter.
  • Der Test dauert maximal eine Stunde – eine kurzfristige Reduzierung ohne nennenswerte Auswirkungen auf Ihre Vergütung.
  • Die Funktionstests sind gesetzlich vorgegeben, nicht entschädigungspflichtig und finden vollständig remote statt.
  • Steuersignale werden nur in seltenen Ausnahmesituationen genutzt.

Langfristiger Vorteil:
Die Integration über Intelligente Messsysteme (iMSys) in Kombination mit erfolgreicher Fernsteuerbarkeit macht Ihre Anlage zukunftssicher und fit für moderne Netzprozesse.

Datenschutz & Sicherheit

Datenschutz hat für uns höchste Priorität. Alle technischen Prozesse entsprechen den gesetzlichen Vorgaben. Das bedeutet für Sie:

Keine Weitergabe an Dritte
Die Daten werden ausschließlich für gesetzlich vorgeschriebene Prozesse (z. B. § 12 EnWG) genutzt.

Sichere Übertragung 
Die Übertragung erfolgt ausschließlich über geschützte Netzbetreiber-Infrastruktur.

Minimale Datennutzung
Es wird ausschließlich die technische Reaktion auf das Steuersignal geprüft.

Gesetzlich geregelter Prozess
Die Ergebnisse fließen in die gesetzlich definierte Meldekette des EnWG ein.

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Tel.: 0621/57057-2090
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