Eintragung in das Installateurverzeichnis Eintragung in das Installateurverzeichnis

Antrag auf Eintragung in das Elektro-Installateurverzeichnis der Pfalzwerke Netz AG

Jetzt ins Installateurverzeichnis der Pfalzwerke Netz AG eintragen!

Melden Sie sich jetzt schnell und einfach für das Installateurverzeichnis der Pfalzwerke Netz AG an. Die Eintragung ist erforderlich, um als Elektro-Installateur in unserem Netzgebiet tätig zu werden.

Hinweis: Bevor Sie den Antrag ausfüllen, prüfen Sie bitte, ob die Pfalzwerke Netz AG Ihr zuständige Verteilnetzbetreiber (VNB) ist.
Dies können Sie ganz einfach unter VNBdigital prüfen.

So funktioniert's:

  1. Formular ausfüllen, Dokumente hochladen und absenden.
  2. Wir prüfen Ihre Unterlagen und informieren Sie über den zuständigen BezIA-Beauftragten.
  3. Dokument ausdrucken, unterschreiben und Werkstattprüfung absolvieren: Lassen Sie das Dokument im Rahmen der Werkstattprüfung vom BezIA gegenzeichnen.
  4. Senden Sie das unterschriebene Dokument zusammen mit der vom BezIA unterzeichneten Checkliste an ivz@pfalzwerke-netz.de.

Schritt 1:  Angaben zum Firmeninhaber (Antragssteller)


Schritt 2:
 
Firmendaten

Bitte tragen Sie hier die allgemeinen Kontaktdaten Ihrer Firma ein. Persönliche Daten der Fachkräfte sind hier nicht anzugeben.


Interne Erreichbarkeit für Rückfragen: 

Diese Angaben dienen der direkten Kontaktaufnahme durch die Pfalzwerke Netz AG und werden nicht veröffentlicht.


Empfänger für Rundschreiben:
In den Rundschreiben informieren wir Sie über Änderungen der Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und der Geschäftsprozesse.


Öffentliche Kontaktdaten für die Installateursuche:
Diese Angaben werden auf unserer Webseite veröffentlicht, um Interessenten eine direkte Kontaktaufnahme mit Ihnen zu ermöglichen.


Schritt 3:
 
Angaben zur verantwortlichen Fachkraft
Jedes Installationsunternehmen muss mindestens eine verantwortliche Elektrofachkraft gemäß DIN VDE 1000-10 für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz benennen.

Muss von der des Firmeninhabers abweichen, sofern Fachkraft und Firmeninhaber nicht identisch sind.

Die verantwortliche Fachkraft erfüllt die erforderlichen fachlichen Anforderungen für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz. Als Nachweis dienen die fachlichen Kenntnisse gemäß Abschnitt 2.2.2 der Grundsätze der Zusammenarbeit. Entsprechende Nachweise sind im folgenden Dokumenten-Upload einzureichen.


Schritt 4:
 
Dokumenten-Upload

Bitte laden Sie die geforderten Dokumente hoch:

  • Qualifikationsnachweis gem. Abschnitt 2.2.2 der Grundsätze der Zusammenarbeit
  • Ggf. Freistellungsbescheinigung
  • Nachweis über die Eintragung des Betriebs mit dem Elektrotechniker-Handwerk in die Handwerksrolle
  • Nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) erforderliche Anzeige (Gewerbeanmeldung)


Schritt 5:
 
Folgende Erklärungen nehme ich zur Kenntnis.

 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, folgendes verbindlich anzuerkennen:

  • Die Grundsätze für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und Elektrotechniker-Handwerk bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gem. Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) in der jeweils gültigen Fassung.

  • Das jeweilige Plombierungsverfahren des VNB.

  • Die Überprüfung der Werkstatt erfolgt durch Beauftragte des Bezirks-Installateur-Ausschusses (BezIA). Die Kosten für die Überprüfung werden von mir/uns übernommen.

  • Alle für die Führung des Elektro-Installateurverzeichnisses erforderlichen, auf die Person des Installateurs bezogenen Daten werden beim VNB elektronisch gespeichert und verarbeitet. Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass meine/unsere im Elektro-Installateurverzeichnis festgehaltenen Daten Dritten zugänglich gemacht werden (z. B. mittels EDV). Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden beachtet.

 

Ich verpflichte mich, den VNB über folgende Änderungen umgehend zu informieren:

  • Löschung oder Veränderung der Handwerksrolle
  • Abmeldung, Verlegung oder Erlöschen des Installationsunternehmens
  • Firmenänderungen, Kontaktdaten- oder Inhaberwechsel
  • Ausscheiden oder Wechsel von eingetragenen Verantwortlichen Elektrofachkräften
  • Eröffnung, Verlegung oder Schließung von (Zweig-)Betrieben

 

Ich/Wir erkläre(n), dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • DIN-Normen, DIN VDE-Bestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften sowie besondere Bestimmungen des VNB für meinen/unseren betreffenden Arbeitsbereich sind vorhanden und werden ständig aktualisiert.

  • Die Werkstattausrüstung des Betriebes entspricht den Anforderungen der Anlage B: Checkliste Ausstattung der o. g. Grundsätze zur Zusammenarbeit in der jeweils gültigen Fassung.

  • Abschluss einer Betriebs-Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden.

  • Ich/Wir stehe(n) dem VNB während dessen Geschäftszeit für die von mir/uns errichteten Anlagen im Bedarfsfall zur Verfügung. Dies gilt auch für den Fall, dass ich im Angestelltenverhältnis eines Dritten stehe.

 

Datenschutz

Bitte nehmen Sie unsere Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

 

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