Hinweise zur Zählerstandserfassung EEG Hinweise zur Zählerstandserfassung EEG

Zur Abrechnung der Strom-Einspeisung im Kalenderjahr 2023 und zur Erstellung eines Abschlagsplans für die Zahlungen im Jahr 2024 benötigen wir von Ihnen die entsprechenden Zählerstände stichtagsgenau zum 31.12.2023. Ohne Ihre plausiblen Zählerstände aller relevanten Zählwerke ist die Erstellung einer Jahresabrechnung nicht möglich. Deshalb bitten wir Sie, uns im Zeitraum bis zum 28.02.2024 Ihre relevanten Zählerstände stichtagsgenau mitzuteilen.

Sie können unserem letzten Anschreiben zur Jahresablesung Ihrer Eigenerzeugungsanlage die Stromzähler und Zählwerke entnehmen, die abzulesen sind. Bei Verwendung des in dem Anschreiben zugesandten QR-Codes werden alle hinterlegten Daten in das bestehende Formular übernommen. Sie brauchen uns nur noch den Zählerstand zum 31.12.2023 stichtagsgenau mitzuteilen.
Ohne Verwendung des QR-Codes füllen Sie bitte alle folgenden Eingabefelder aus. In dem Anschreiben zur Jahresablesung Ihrer Eigenerzeugungsanlage haben Sie hierzu alle Angaben erhalten.

Hinweise:

  • Falls Sie über Ihr Handy oder Tablet den Zählerstand eingeben und nicht abschicken können, scrollen Sie bitte etwas nach oben. In diesem Fall ist sicherlich eine Fehlermeldung erschienen, die außerhalb des mobil sichtbaren Bereichs liegt.
  • Bei der Eingabe Ihrer Zählerstände – ob mittels QR-Code oder direkt über die Webseite – kann es im Einzelfall während der Validierung der Werte zu Fehlermeldungen kommen. Bitte geben Sie einen potenziellen Grund für die Abweichung an, sodass Ihre Zählerstände übernommen werden können. Eine systemseitige Bestätigung nach Absenden Ihrer Daten kann hierbei leider nicht garantiert werden. In diesem Fall bitten wir Sie, uns Ihre Zählerstände per E-Mail an einspeiser.ablesung@pfalzwerke-netz.de zu übermitteln. Auf Seite 3 Ihres Anschreibens finden Sie hierfür eine Vorlage.
  • Bitte beachten Sie bei einem eventuellen Bild-Upload, dass die Bildgröße maximal 10 MB beträgt.

Sie haben noch Fragen?
Dann finden Sie erste Antworten darauf sicherlich in unseren FAQs.