Angebot für Smart Meter erhalten? Das sollten Sie wissen. Angebot für Smart Meter erhalten? Das sollten Sie wissen.

Aktuell erhalten Kundinnen und Kunden in unserem Netzgebiet Werbeschreiben zum Einbau von Smart Metern (intelligenten Messsystemen). Diese Schreiben stammen nicht von der Pfalzwerke Netz AG und werden nicht in unserem Auftrag versendet.

Teilweise können Formulierungen den Eindruck erwecken, dass kurzfristig gehandelt werden muss oder der Einbau unmittelbar bevorsteht. Deshalb möchten wir wichtige Informationen zur Einordnung bereitstellen.

Das Wichtigste auf einen Blick

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Allgemeine Hinweise

  • Sie müssen auf ein solches Schreiben nicht reagieren.
  • Sie sind nicht verpflichtet, den Anbieter zu beauftragen.
  • Wenn bei Ihnen ein Smart Meter im Rahmen des gesetzlichen Rollouts vorgesehen ist, informieren wir Sie rechtzeitig.
  • Eine „kostenlose Installation“ bedeutet nicht automatisch einen kostenfreien Messstellenbetrieb. 
  • Der Einbau eines Smart Meters allein führt nicht automatisch zu einer Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG. 
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Prüfen Sie das Angebot sorgfältig

Wenn Sie ein entsprechendes Angebot erhalten haben, achten Sie insbesondere auf:

  • Wer ist Ihr Vertragspartner?
  • Welche Leistungen sind enthalten?
  • Welche laufenden Kosten entstehen?
  • Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit?
  • Welche Kündigungsbedingungen gelten? 

Häufige Fragen und Antworten

Nein. Das Schreiben verpflichtet Sie weder zur Terminvereinbarung noch zum Abschluss eines Vertrags.

Wenn Ihre Messstelle im Rahmen des gesetzlichen Rollouts ausgestattet werden soll, erhalten Sie von uns rechtzeitig weitere Informationen.

Ja. Ein vorzeitiger Einbau kann bei der Pfalzwerke Netz AG oder unter den gesetzlichen Voraussetzungen bei einem anderen Messstellenbetreiber beantragt werden. 

Download ausführliche Informationen

Werbeschreiben der Deutsche Messwesen rund um Smart Meter

Bildnachweis: iStock.com/NicoEINino