Aktuell erhalten Kundinnen und Kunden in unserem Netzgebiet Werbeschreiben zum Einbau von Smart Metern (intelligenten Messsystemen). Diese Schreiben stammen nicht von der Pfalzwerke Netz AG und werden nicht in unserem Auftrag versendet.
Teilweise können Formulierungen den Eindruck erwecken, dass kurzfristig gehandelt werden muss oder der Einbau unmittelbar bevorsteht. Deshalb möchten wir wichtige Informationen zur Einordnung bereitstellen.
Das Wichtigste auf einen Blick
Allgemeine Hinweise
- Sie müssen auf ein solches Schreiben nicht reagieren.
- Sie sind nicht verpflichtet, den Anbieter zu beauftragen.
- Wenn bei Ihnen ein Smart Meter im Rahmen des gesetzlichen Rollouts vorgesehen ist, informieren wir Sie rechtzeitig.
- Eine „kostenlose Installation“ bedeutet nicht automatisch einen kostenfreien Messstellenbetrieb.
- Der Einbau eines Smart Meters allein führt nicht automatisch zu einer Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG.
Prüfen Sie das Angebot sorgfältig
Wenn Sie ein entsprechendes Angebot erhalten haben, achten Sie insbesondere auf:
- Wer ist Ihr Vertragspartner?
- Welche Leistungen sind enthalten?
- Welche laufenden Kosten entstehen?
- Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit?
- Welche Kündigungsbedingungen gelten?
Häufige Fragen und Antworten
Muss ich auf das Schreiben reagieren?
Nein. Das Schreiben verpflichtet Sie weder zur Terminvereinbarung noch zum Abschluss eines Vertrags.
Wann informiert mich die Pfalzwerke Netz AG über einen Smart-Meter-Einbau?
Wenn Ihre Messstelle im Rahmen des gesetzlichen Rollouts ausgestattet werden soll, erhalten Sie von uns rechtzeitig weitere Informationen.
Kann ich freiwillig einen Smart Meter beauftragen?
Ja. Ein vorzeitiger Einbau kann bei der Pfalzwerke Netz AG oder unter den gesetzlichen Voraussetzungen bei einem anderen Messstellenbetreiber beantragt werden.
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