Wer Sonnenstunden satt hat, kann sich überschüssige Solarenergie jährlich vergüten lassen. Wer Sonnenstunden satt hat, kann sich überschüssige Solarenergie jährlich vergüten lassen.

Ein Plus an Solarenergie muss nicht verpuffen: Lassen Sie sich Ihre überschüssige Solarenergie vergüten.

Downloaden Sie hier unseren Antrag zur kaufmännischen Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage und zur Abrechnung der Einspeisevergütung.
 

Die aktuelle Fassung des EEG sowie weitere Informationen finden Sie auf der Website des BMWI und der Clearingstelle.

Zur Abrechnung der Einspeisevergütung benötigen wir Ihre Zählerstände zum 31. Dezember. Diese könne Sie bequem über unser Formular ab dem 01.01.2022 einpflegen. Weitere Informationen und die Zugangsdaten erhalten Sie in einem Infoschreiben zum Jahresende.

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