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Was ist bei der Anmeldung von Photovoltaik- oder weiteren Erzeugungsanlagen zu beachten?

Im Gegensatz zu "größeren EEG-Erzeugungsanlagen" sind Balkonsolaranlagen, steckerfertige PV-Anlagen oder Mini PV-Anlagen in der Regel für den eigenen Verbrauch gedacht und weniger dazu, Strom ins Netz einzuspeisen. Je nachdem für welchen Anlagentyp Sie sich entscheiden, sind unterschiedliche Prozessschritte und gegebenenfalls Antragsformulare zu berücksichtigen. Einen Zweirichtungszähler sowie die Genehmigung des örtlichen Netzbetreibers benötigen sowohl die größeren PV-Anlagen wie auch die steckerfertigen PV-Anlagen.

Photovoltaik Dachanlage Mehr erfahren
Informationen und Anmeldung

Einspeiser werden im Niederspannungsnetz

Für den Anschluss von Erzeugungseinheiten und Speichern an das Verteilnetz gelten in dieser Leistungsklasse die Vorgaben der VDE-AR-N 4105 "Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“.

Umspannwerk Mehr erfahren
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Einspeiser werden im Mittel- und Hochspannungsnetz

Es gelten besondere Bedingungen. Hier haben wir für Sie alle wichtigen Informationen gebündelt.

Balkon-PV-Anlage Mehr erfahren
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Steckerfertige PV-Anlagen (≤ 800 VA)

Dies betrifft steckerfertige Anlagen (Balkon- oder Mini-PV-Anlagen) mit einer Leistung kleiner/gleich 800 VA.

Familie auf dem Balkon Jetzt mehr erfahren
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Einspeisevergütung für PV-Anlagen

Sie möchten Ihre Photovoltaik-Anlage abrechnungsfähig machen? Wir erklären Ihnen, wie Sie  Solarenergie in Geld verwandeln.

Windpark-Goellheim Jetzt mehr erfahren
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Einspeisevergütung für KWK und sonstige Anlagen

Sie haben Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) im Einsatz oder produzieren mit Brennstoffzellen Strom im Überfluss? Lassen Sie sich Überschüssiges vergüten. 

Gesetzestext in Ordner mit Paragraphensymbol | © AndreyPopov/iStock Jetzt mehr erfahren
Registrierungspflicht

Marktstammdatenregister

Registrieren Sie Ihrer EEG-Anlage im Marktstammdatenregister. Wie Sie dabei vorgehen, lesen Sie hier.