Photovoltaik- und weitere Erzeugungsanlagen Photovoltaik- und weitere Erzeugungsanlagen

Was ist bei der Anmeldung von Erzeugungsanlagen zu beachten?

Im Gegensatz zu "größeren EEG-Erzeugungsanlagen" sind Balkonsolaranlagen, steckerfertige PV-Anlagen oder Mini PV-Anlagen in der Regel für den eigenen Verbrauch gedacht und weniger dazu, Strom ins Netz einzuspeisen. Je nachdem für welchen Anlagentyp Sie sich entscheiden, sind unterschiedliche Prozessschritte und gegebenenfalls Antragsformulare zu berücksichtigen. Einen Zweirichtungszähler sowie die Genehmigung des örtlichen Netzbetreibers benötigen sowohl die größeren PV-Anlagen wie auch die steckerfertigen PV-Anlagen.

Balkon-PV-Anlage
Balkon-, Mini- oder steckerfertige PV-Anlagen

Steckerfertige PV-Anlagen (≤ 600 VA)

Dies betrifft steckerfertige Anlagen mit einer Leistung kleiner/gleich 600 VA.

Photovoltaik Dachanlage
Photovoltaikanlagen und weitere Erzeugungsanlagen

Einspeiser werden bis 100 kW

Für den Anschluss von Erzeugungseinheiten und Speichern an das Verteilnetz gelten in dieser Leistungsklasse die Vorgaben der VDE-AR-N 4105 "Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“.

Umspannwerk
Mittel- und Hochspannungsanlagen

Einspeiser werden ab 100 kW

Es gelten besondere Bedingungen. Hier haben wir für Sie alle wichtigen Informationen gebündelt.

icon mit info-i | © pwn
Aktuelle Info

Umstellung Ihrer PV-Anlage von 70% auf 100% Leistung

Seit dem 01. 01.23 können Anlagenbetreiber einer Photovoltaik-Anlage mit einer Modulleistung kleiner gleich 7 kWp einen Antrag auf die Aufhebung der bisher geltenden Reduzierung der Einspeiseleistung auf 70% stellen.

Ihre Meinung ist uns wichtig!

Hat Ihnen der Inhalt dieser Seite weitergeholfen?

Voting abgeschickt

Vielen Dank, Ihr Feedback freut uns!

Das tut uns leid!

Möchten Sie uns mitteilen, was Ihnen nicht gefällt?

Zum Kontaktformular